Kommunalwahltermin streitig

Am Mittwoch, 18. Februar 2009, entscheidet der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster über die Klage von 85 Landtagsabgeordneten der SPD und der Grünen gegen die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahlen am 7. Juni 2009. Prozeßbeobachter der am 4. Februar stattgefundenen öffentlichen Anhörung der Prozeßbeteiligten gehen von einem Erfolg der Kläger und damit von einer Verschiebung des Wahltermins aus.

Die für den 18. Februar 2009 angekündigte Entscheidung des Gerichts wird gerade von Kommunalpolitikern mit Spannung erwartet. Die Beschwerdeführer sehen in dem frühen Kommunalwahltermin - die laufende Wahlperiode endet erst am 20. Oktober 2009 - eine Verletzung demokratischer Grundrechte der Wählerinnen und Wähler und damit der Landesverfassung. Die Landesregierung und die Landtagsmehrheit verteidigten vor Gericht eine entsprechende landesgesetzliche Regelung.

Gibt das Gericht der Verfassungsbeschwerde statt, wird die Kommunalwahl nicht am 7. Juni 2009 sondern vermutlich zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 stattfinden. Im Gespräch ist aber auch ein separater Kommunalwahltermin am 30. August 2009. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Landesinnenminister Dr. Ingo Wolf (FDP).

Bei der Kommunalwahl werden die Kreistage und Gemeinderäte für 5 Jahre und die Landräte und Bürgermeister für 6 Jahre gewählt.

Bürgermeister Klaus Besser hat sich auf alle Wahltermine vorbereitet. Er wird sich zur Wiederwahl stellen. 

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