Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2019/2023 im Landgerichtsbezirk Bielefeld sowie die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Amtsbezirk des Jugendamtes des Kreises Gütersloh war Thema in der letzten Ratssitzung am 21. März 2018.
Nachdem die Gemeindeverwaltung öffentlich dafür geworben hatte, sich als Schöffin oder Schöffe zur Verfügung zu stellen, gingen zahlreiche Bewerbungen ein. Dem Rat steht ein Vorschlagsrecht zu. Die endgültige Entscheidung über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen trifft der Schöffenwahlausschuss auf Kreisebene. Hierfür kann der Rat drei Vertrauenspersonen vorschlagen, von denen vom Kreistag erfahrungsgemäß ein Mitglied in den Schöffenwahlausschuss gewählt wird. In der letzten Wahlperiode war dies Dirk Lehmann (CDU).
Die Beschlussvorlagen sind im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de veröffentlicht worden.
"Ich finde es hervorragend, dass wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt auszuüben und hoffe natürlich darauf, dass letztlich viele Bewerberinnen und Bewerber aus Steinhagen vom Schöffenwahlausschuss gewählt werden", so Bürgermeister Klaus Besser.