Rat entscheidet über verkaufsoffene Sonntage

Am 27. März 2019 hat der Rat der Gemeinde Steinhagen über den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Geschäften an Sonntagen beraten. Geplant sind 2019 vier verkaufsoffene Sonntage.

Nach einer Vorberatung im Ordnungs- und Umweltausschuss am 14. Februar 2019 (Vorlage siehe www.steinhagen.de ) hat der Rat unter Vorsitz von Bürgermeister Klaus Besser am 27. März 2019 abschließend über die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage in der Gemeinde Steinhagen im Jahr 2019 entschieden. „Die außerordentlich komplizierte Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, die dazu ergangene Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts und die Stellungnahmen von IHK, Gewerkschaften, Kirchen und Handelsverband sind dabei vom Rat zu berücksichtigen", so Bürgermeister Klaus Besser.

In der DiskussIon waren verkaufsoffene Sonntage anlässlich des Köchemarktes am 5. Mai, des Festes ParKulTour am 30. Juni, der Steinhagener Sommerkirmes am 18. August, des Heidefestes und Weinmarktes am 1. September und des Steinhagener Weihnachtsmarktes am 1. Dezember. Öffnen dürfen aber nur Geschäfte in einem eng umgrenzten Raum im eigentlichen Ortskern. "Eine generelle Öffnung im gesamten Gemeindegebiet, wie sie früher üblich war, ist aufgrund der neuen verschärften Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen", so Besser.

Sonntagsöffnungen sind seit längerem Gegenstand öffentlicher kontroverser Diskussionen. Während Kirchen und Gewerkschaften verkaufsoffenen Sonntagen kritisch gegenüberstehen halten sie IHK und Handelsverband vor dem Hintergrund der Konkurrenz von stationären Einzelhandelsbetrieben zu Online-Händlern für unverzichtbar. "Zwingend ist eine enge Anbindung zu einer Veranstaltung im Ortskern und eine räumliche Nähe der Geschäfte zum Veranstaltungsort", so Bürgermeister Klaus Besser in der Vorlage, die dem Ordnungs- und Umweltausschuss zur Vorberatung vorlag.

Mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf wird den gesetzlichen Anforderungen und der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen aus Sicht des Bürgermeisters Rechnung getragen. Die Steinhagener Einzelhändler haben in einer von der Verwaltung durchgeführten Umfrage die Sonntagsöffnungen begrüßt. Lediglich für den Kirmessonntag war das Interesse gering. Die abschließende Entscheidung lag jetzt beim Rat der Gemeinde Steinhagen, der sich für vier verkaufsoffene Sonntage aussprach (5. Mai, 30. Juni, 1. September und 1. Dezember).

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