Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang Oktober 2019 wegen der am 13. September 2020 bevorstehenden Kommuanlwahlen die Kommunalwahlordnung geändert.
Mit der 12. Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 09. Oktober 2019 hat das Innenministerium NRW die kommunalwahlrechtlichen Regelungen an die neuen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes NRW angepasst. Eingefügt wurden insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen und Regelungen zu der Wahl des Regionalverbandes Ruhr.
Ferner wurde § 78 KWahlO NRW zur Feststellung der Bevölkerungs- und Einwohnerzahlen und der Zahl der Wahlberechtigten nach den Vorgaben eines Erlasses vom 12.04.2019 eingefügt. Damit können jetzt in den Gemeinden, Städten und Kreisen die Wahlausschüsse das Wahlgebiet in Wahlbezirke einteilen. Es ist vorgesehen, dass in Steinhagen im November 2019 und auf auf Kreisebene im Dezember 2019 der Wahlausschuss zusammentritt, um das Wahlgebiet zu gliedern. In Steinhagen wird es wie bisher 17 Wahlbezirke geben. Es ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen und der veränderten Einwohnerzahlen eine Anpassung der Wahlbezirksgrenzen notwendig.
Das Kommunalwahlgesetz wird derzeit wegen der Neuregelungen zur Wahlgebietseinteilung und zur Abschaffung der Stichwahl vor dem Landesverfassungsgericht beklagt. Ob die auf Landesebene heftig umstrittenen gesetzlichen Neuregelungen daher Bestand haben werden bleibt abzuwarten.