Neues Kommunalwahlgesetz verletzt Landesverfassung

Die von CDU und FDP beschlossene Änderung des Kommnalwahlgesetzes und die Abschaffung der Stichwahl für Hauptverwaltungsbeamte verletzt die Landesverfassung und das darin verankerte Demokratie- und Rechtsstaatsgebot. Dies hat am 20. Dezember 2019 der Verfassungsgrichtshof des landes Nordhrein-Westfalen in Münster entschieden.

Damit muss es auch bei der Kommunalwahl 2020 Stichwahlen geben, wenn bei der Wahl der Landrätin bzw. des Landrates, der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 % der Stimmen erhält. Der Verfassungsgerichtshof hat dargelegt, dass es dem Demokratieprinzip zuwider laufen würde, wenn Kandidaten oder Kandidatennen nicht von der Mehrheit gewählt werden. Damit haben sich die von SPD und Grünen und Rechtsexperten bereits im Gesetzgebungsvefahren geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigt.

Gewählt wird am 13. September 2020. Stichwahlen wären am 27. September 2020. Klaus Besser ist in der Vergangenheit immer im ersten Wahlgang gewählt worden.

Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Roland Schäfer, Bürgermeister von Bergkamen, hat dazu erklärt: "Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil zur Stichwahl Klarheit geschaffen. Das ist gut so, denn Demokratie braucht verlässliche Spielregeln. Bürgerinnen und Bürger wissen jetzt, dass der Chefposten im Rathaus nur durch eine Person besetzt werden kann, die eine breite Mehrheit der Stadtgesellschaft hinter sich vereint. Für den sozialen Zusammenhalt kann dies nur von Vorteil sein. Die Parteien sind aufgerufen, Kandidaten zu nominieren, die auch jenseits des eigenen Lagers Zustimmung finden."

Die neue Einteilung der Wahlbezirke hat der Verfassungsgerichtshof bedingt für zulässig gehalten. "Dass die neue Einteilung der Wahlbezirke Bestand hat, ist aus kommunaler Sicht erfreulich. Die zum Teil mühsame Neuordnung der Wahlbezirke wieder rückgängig zu machen, hätte bei Kommunalverwaltung und Parteien viel Verdruss ausgelöst und den Aufwand zur Vorbereitung der Kommunalwahl vervielfacht."

"Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich", so Bürgermeister Klaus Besser, der sich bereits im Vorfeld kritisch zu der Gesetzesänderung und Abschaffung der Stichwahl geäußert hatte (siehe Artikel im Archiv dieser Homepage).

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