Die Wahlleiterin für die Kommunalwahl, Ellen Strothenke, hatte die Mitglieder des Wahlausschusses der Gemeinde Steinhagen zu einer weiteren Sitzung eingeladen.
Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von Nordrhein-Westfalen im Dezember 2019 zu dem von der Landtagsmehrheit von CDU und FDP 2019 geänderten Kommunalwahlgesetz müssen die Kreiswahlbezirke für die Kreistagswahl am 13. Septembner 2020 neu eingeteilt weden. Der Wahlausschuss der Gemeinde Steinhagen soll für den Kreiswahlausschuss Empfehlungen aussprechen. Bisher hatte Steinhagen zwei Kreiswahlbezirke. Diese sind unter Berücksichtigung der vom Gericht vorgegebenen Grenzen zur Gewährleistung der Gleichheit der Wahl zu klein, so dass überlegt werden muss, ob aus Harsewinkel oder Gütersloh Wahlbezirke einem der Steinhagener Kreiswahlbezirke zugeschlagen werden.
"Gemeindegrenzen wurden auch in der Vergangenheit bereits überschritten. So wurden Langenberg Wahlbezirke aus Rietberg und Borgholzhausen Wahlbezirke aus Werther zugeordnet. Vor allem die Gütersloher Wahlbezirke sind zu groß. Der Verfassungsgerichtshof hat festgelegt, dass der Wahlrechtsgrundsatz der Stimmengleichheit, zu der auch ein vergleichbarer Erfolgswert der einzelnen Wählerstimme zählt, in der Regel nur gewahrt ist, wenn die zu berücksichtigenden Bevölkerungszahlen weniger als 15% nach oben und unten voneinander abweichen.
Für die 17 Kommunalwahlbezirke im Gemeindegebiet sind diese Grenzen eingehalten.
Die Sitzung des Wahlausschusses war öffentlich und begann am 10. Februar 2020 um 17.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses. Die Sitzungsunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de veröffentlicht. Den Beschlussempfehlungen der Wahlleiterin wurde einvernehmlich gefolgt.