Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung über die Umwandlung des Alten Friedhofs an der Brockhagener Straße zu einem Ort der Ruhe und Erinnerung beraten. Zwei beauftragte Planungsbüros stellten öffentlich erste Plankonzepte vor.
Die Umgestaltung des Alten Friedhofs ist eine von vielen Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes für den Ortskern. Mit der Trägerin des Friedhofs, der Ev. Kirchengemeinde Steinhagen, hat die politische Gemeinde vertraglich vereinbart, dass der Friedhof umgestaltet werden soll, ohne seinen Charakter zu verlieren. "Es geht uns auch darum, dass der Bereich auch nach Ablauf der Ruhezeiten als Friedhof erkennbar bleibt und nicht etwa ein Park ähnlich dem Bürgerpark wird. Gedacht ist vielmehr an einen Ort der Ruhe und Erinnerung. Der Alte Friedhof soll somit neben dem für aktives Erleben stehenden Bürgerpark eher ein Ort der Stille und Besinnung werden", so Bürgermeister Klaus Besser. "Etliche historische Grabstätten gilt es auch dauerhaft zu sichern und somit für nachfolgende Generationen zu erhalten". Die letzten Beisetzungen fanden 2010 statt, so dass der Alte Friedhof ab 2040 entwidmet werden kann.
Die politische Gemeinde hat mit Zustimmung der Kirchengemeinde zwei Planungsbüros beauftragt, die erste Ideen entwickeln sollten. Diese wurden am 10. Juni im Ratssaal erstmals öffentlich vorgestellt. "Jetzt wird man in Ruhe diskutieren, welches der beiden Konzepte weiter verfolgt werden kann. Eine abschließende Entscheidung über das weiter zu verfolgende Konzept soll der Haupt- und Finanausschuss dann am 19. August treffen", schreibt Bürgermeister Klaus Besser in der dem Ausschuss vorliegenden Mitteilungsvorlage, die unter www.steinhagen.de veröffentlicht ist.
Die Sitzung unter der Leitung von Bürgermeister Klaus Besser begann um 17.30 Uhr unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln im Ratssaal.
Neben dem Alten Friedhof wurde der Bericht zur Tourismusentwicklung und zum Stadtmarketing vorgelegt und der Ausschuss hat empfehlend für den Rat einen Erlass von Beiträgen zur OGS einschl. Essensgeld ausgesprochen.