Größe des Rates ab 2020 wurde diskutiert

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 31. Januar 2018 über die Größe des im Herbst 2020 neu zu wählenden Rates diskutiert.

Nach der von der Wahlleiterin Ellen Strothenke erstellten und von Bürgermeister Klaus Besser unterzeichneten Vorlage muss nach der derzeitigen Rechtslage bis 28.02.2018 vom Rat der Gemeinde eine Satzung über die Größe des Rates erlassen werden, wenn die jetzige Größe von 34 Ratsmitgliedern verändert werden soll. In Gemeinden der Größe Steinhagens werden regelmäßig 38 Ratsmitglieder, davon die Hälfte in Wahlbezirken, gewählt. Diese Anzahl kann nach dem derzeit geltenden Wahlrecht auf 36, 34, 32, 30 oder 28 vermindert werden. 2003 hatte der Rat im Vorfeld der Wahl 2004 per Satzung die Größe auf 34 reduziert. Daran wurde bei den Wahlen 2009 und 2014 festgehalten. Bereits 1999 wurden erstmals nur 34 statt 38 Mitglieder gewählt. Damals reichte im Vorfeld ein einfacher Ratsbeschluss.

“Weder die Wahlleiterin noch ich haben einen Beschlussvorschlag abgegeben“, so Bürgermeister Klaus Besser. „Es ist Aufgabe der jetzt gewählten Ratsmitglieder, die Vor- und Nachteile abzuwägen und über die künftige Größe des Rates zu entscheiden“.

Nach der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder richtet sich auch die Zahl der zu einem späteren Zeitpunkt zu bildenden Kommunalwahlbezirke. Für die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke ist der Wahlausschuss zuständig.

In der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss konnte sich die CDU-Fraktion eine Vergrößerung des Rates um zwei Mitglieder vor dem Hintergrund der seit 1999 angestiegenen Zahl der Einwohner und damit auch der Wahlberechtigten vorstellen. Die FDP-Fraktion plädierte eher für eine Verkleinerung, konnte sich aber auch das Beibehalten der bisherigen Regelung vorstellen. Hierfür plädierten auch SPD und Grüne. "Die bisherige Regelung hat sich bewährt und wir sehen keinen Änderungsbedarf", so SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Godejohann in der Sitzung. Somit verbleibt es auch bei der Wahl im Herbst 2020 bei 34 zu wählenden Mitgliedern des Rates.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.