Landtag beschließt Kita-Rettungspaket

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat eine deutlich verbesserte Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen beschlossen.

 

Der Landtag NRW hat am 16.11.2017 das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW verabschiedet. Das Land stellt damit allen Einrichtungen sowohl in freier wie in kommunaler Trägerschaft insgesamt 500 Mio. Euro für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 zur Verfügung. Die Auszahlung der Mittel durch das Land soll unverzüglich erfolgen.

Nach Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ist dies die erste Maßnahme der neuen Landesregierung, um die finanzielle Not der Träger zu beseitigen und die Unterfinanzierung der frühkindlichen Bildung in NRW insgesamt zu beenden.

In einem zweiten Schritt werde die Landesregierung für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen und das Kinderbildungsgesetz in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren im Land reformieren.

Im dritten Schritt werde die Qualität verbessert, danach würden die Öffnungszeiten flexibilisiert. Ziel der Landesregierung sei es, die frühkindliche Bildung zur stärken und weiter zu entwickeln, dazu würden die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege strukturell verbessert.

"Die erhöhte Landesförderung dient der Rettung der flächendeckenden Kindertagesbetreuung in NRW, da die Träger bisher unterfinanziert waren und sonst Einrichtungen von der Schließung bedroht wären. Das Rettungspaket dient nicht dazu, kommunale Mittel einzusparen, also zum Beispiel die von Kommunen bisher übernommenen Trägeranteile jetzt zu streichen. Insoweit ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt", so Bürgermeister Klaus Besser.

 

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