Vier Bürgeranträge im Rat

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Steinhagen standen gleich vier Bürgeranträge auf der Tagesordnung.

"Das ist eine aktive Mitwirkungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern und ich freue mich, dass davon in Steinhagen rege Gebrauch gemacht wird", so Bürgermeister Klaus Besser. Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden unmittelbar an den Rat zu wenden.

Am 27. September 2017 ging es im Rat zunächst um einen Bürgerantrag der Grundschule Brockhagen und der dortigen Schulpflegschaft auf verkehrssichernde Maßnahmen in der Vennorter Straße und der Harsewinkeler Straße. "Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den zuständigen Fachausschuss, das ist der Ausschuss für Ordnung und Umwelt, verwiesen", so Bürgermeister Klaus Besser. Die Gemeinde muss zudem den Kreis als Straßenverkehrsbehörde und Träger der Straßenbaulast für die Vennorter Straße (Kreisstraße) und den Landesbetrieb Straßen NRW als Träger der Straßenbaulast für die Harsewinkeler Straße (Landstraße) beteiligen. Der Fachausschuss tagt am 5. Oktober 2017.

In einem weiteren Bürgerantrag forderten Geschäftsleute die komplette Öffnung des Marktplatzes für den Lieferverkehr. Hier empfahl die Verwaltung, an dem im März 2016 gefassten Ratsbeschluss, den südlichen Teil des Marktplatzes für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, festzuhalten. "Dort sind jetzt die Wasserspiele, dort ist Außengastronomie und viele Familien nutzen inzwischen den Platz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kurierdienste oder Geschäftsleute und deren Kunden ihn befahren dürfen", so Bürgermeister Klaus Besser. Der Rat folgte mehrheitlich nach kurzer Diskussion der Empfehlung der Verwaltung. Zuvor war ein Antrag der CDU auf eine zeitlich befristete Öffnung täglich von 9 bis 13 Uhr abgelehnt worden.

In einem weiteren Bürgerantrag forderte ein Amshausener Bürger Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im Bereich der B 68 und des Schuhkamps. "Auch dieser Antrag wurde an den zuständigen Ordnungs- und Umweltausschuss verwiesen. Außerdem muss auch hier die Straßenverkehrsbehörde und der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger beteiligt werden", so Bürgermeister Klaus Besser.

Schließlich stand ein Antrag von Dr. Alexander Soranto Neu von der Fraktion "Die Linke" im Deutschen Bundestag zur Adressweitergabe an die Bundewehr nach dem Soldatengesetz auf der Tagesordnung. Der Antrag wurde offenbar bundesweit verschickt. Hier empfahl die Verwaltung im Einvernehmen mit einem Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindebundes den Antrag als unzulässig zurückzuweisen, da das Recht, einen Bürgerantrag zu stellen, hier mißbräuchlich genutzt wird. Der Rat beschloss dies ohne Diskussion.

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