Die im Nachtragshaushalt des Landes für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 vorgesehenen 500 Mio. Euro sind ein wichtiger Schritt, die Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen zu beheben.
Das Defizit ist entstanden, weil die im geltenden Landesgesetz festgelegte Steigerungsrate von 1,5 Prozent bei den Kindpauschalen - der Zuschuss pro Kind an den Kita-Träger - nicht ansatzweise den Kostenzuwachs etwa durch Tarifsteigungen im Personalbereich in den zurückliegenden Jahren aufgefangen hat.
Es sei zu begrüßen, so der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, am 6. September in Düsseldorf, dass die Landesregierung nun diese Summe in den Haushaltsentwurf einstelle. Allerdings zahlten die Kommunen bereits heute über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus rund 200 Mio. Euro jährlich an Träger, die ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen können. "So haben die Städte und Gemeinden von sich aus seit Jahren ein kommunales Rettungspaket aufgelegt", machte Schneider deutlich.
Dies gilt auch für die Gemeinde Steinhagen, die 2017 allein in Höhe von 480.000 € Trägeranteile aus ihren gemeindlichen Haushaltsmitteln übernommen hat. Insgesamt umfasst das "Produkt" Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im laufenden Gemeindehaushalt ein Budget von fast 1 Mio. €. Aufwendungen in Höhe von 960.250 € stehen Erträge in Höhe von 285.888 € gegenüber, davon 258.000 € Zuschüsse des Landes für die gemeindeeigene Kindertagesstätte Ströhen. "Das sich dieser Betrag jetzt erhöht, ist erfreulich", so Bürgermeister Klaus Besser.
Ob die Summe ausreicht, die in den zurückliegenden Jahren immer größer gewordene Lücke (in Steinhagen 678.917 € allein im Jahr 2017) zu schließen, muss abgewartet werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass immer neue Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen gestellt werden. Es müssen angesichts der demografischen Entwicklung und der Zuwanderung nicht nur neue Plätze für die Betreuung von unter Dreijährigen geschaffen werden, sondern auch für die Betreuung der über Dreijährigen.
Parallel hierzu gibt es eine intensive Diskussion im Land über eine Verbesserung der Qualität im Kindergartenbereich. Gerade benachteiligte Kinder sind auf umfassende Betreuung und frühzeitige Förderung angewiesen, um vor allem bei der Sprachentwicklung optimale Unterstützung zu erhalten.
Es sei daher von essentieller Bedeutung, dieser lobenswerten, aber zeitlich begrenzten Maßnahme weitere Schritte zu einer umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes folgen zu lassen, so Schneider. Dabei müssten auf jeden Fall die Kommunen und sonstigen Träger durch die Reduzierung des eigenen Finanzierungsanteils deutlich entlastet werden.
"Die neue Landesregierung ist nun gefordert, nach dieser wichtigen Finanzspritze ein Gesamtkonzept zur Reform des Kinderbildungsgesetzes und der Kinderbetreuung vorzulegen", betonte Schneider abschließend.