Kommunen in NRW vor großen Herausforderungen

Die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen appellieren vor der Bundestagswahl an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteien, die besondere Lage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen. Diese sind mittlerweile mit mehr als 63,3 Milliarden Euro verschuldet.

"Die Kommunen in NRW stehen vor großen Herausforderungen, haben aber kaum Handlungsspielräume, um diese vernünftig zu meistern. Nicht nur im Land, sondern auch auf Bundesebene müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Kommunen hierzu in die Lage versetzen", erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Pit Clausen (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele (Landkreistag NRW) und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (Städte- und Gemeindebund NRW).

Aus Sicht der Kommunen in NRW halten die drei Spitzenverbände daher folgende Maßnahmen für vorrangig, die nach der Bundestagswahl in Angriff genommen werden müssen:

  • Der Sanierungs- und Modernisierungsstau bei der kommunalen Infrastruktur in NRW muss aufgelöst werden. Sowohl das Land als auch der Bund müssen dazu die Investitionskraft der Kommunen dauerhaft stärken. Zwar hat der Bund bereits durch kommunale Investitionsförderungspakete Unterstützung geleistet, das Volumen dieser Hilfe ist jedoch nicht ausreichend, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu gewährleisten (z. B. Internet-Breitband auf Glasfaserbasis im ländlichen Raum, Sanierung und Modernisierung der städtischen Infrastruktur). Vor allem gilt es, die Investitionsfähigkeit der Kommunen zu stabilisieren, indem dauerhaft und verlässlich ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Befristete Ad-hoc-Förderpakete nach Kassenlage des Bundes können dies nicht gewährleisten.
  • Die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Integrationskosten muss auch über 2018 hinaus fortgesetzt werden. Gleichzeitig muss durch Land und Bund eine konsequente Rückführung der Menschen ohne Bleiberecht erfolgen, denn nur so können notwendige Hilfen auf die zu integrierenden Menschen mit Bleiberecht fokussiert werden. Für geduldete Menschen ist den Kommunen durch Land und Bund eine auskömmliche Kostenerstattung zu gewähren.
  • Die Mehrkosten, die den Kommunen im Sozialbereich durch Gesetzesbeschlüsse von Bund und Ländern entstehen, sind ihnen vollständig zu erstatten. Das gilt zum Beispiel aktuell für die Kostenfolgen der Leistungsverbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz. Angesichts der stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (bundesweite Steigerung ca. 1 Mrd. Euro jährlich) müssen die Mehrkosten der Kommunen durch das Bundesteilhabegesetz dynamisch kompensiert werden. Außerdem ist eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben erforderlich, die die Kommunen in NRW besonders stark belasten.

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