Die Grund- und Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen sind bundesweit 2016 deutlich angestiegen. Dies gilt auch für Steinhagen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2016 mit rund 63,8 Mrd. Euro die bisher höchsten Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) erzielt. Dies entspricht gegenüber 2015 einer Steigerung um 4,8 Mrd. Euro bzw. 8,2 Prozent.
Maßgeblich an dieser Steigerung war mit 50,1 Mrd. Euro (+ 9,5 Prozent) die Gewerbesteuer beteiligt. In allen Bundesländern lag das Gewerbesteueraufkommen über dem Niveau des Vorjahres. Dabei sind teilweise auch Einmal-Effekte bei den Anstiegen gegenüber größeren Gewerbesteuerrückzahlungen in der Vergangenheit zu berücksichtigen. Anzumerken ist zudem, dass die Steuermehreinnahmen der Gemeinden auch vor dem Hintergrund der sehr stark ansteigenden Sozialausgaben zu sehen sind, was das Gesamtbild relativiert. Weitere kommunale Haushaltsrisiken sind der kommunale Investitionsrückstand von 126 Mrd. Euro sowie das Risiko steigender Zinslasten in Anbetracht der nach wie vor hohen kommunalen Kassenkredite von rund 47 Mrd. Euro.
In Steinhagen sank die Einnahme der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) laut Jahresrechnung 2016 um 2000 € gegenüber 2015 (55.000 € in 2015, 53.000 € in 2016) bei unveränderten Hebesätzen. Die Erträge der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke, Eigentumswohnungen) stiegen hingegen von 2.697.000 € in 2015 auf 3.152.000 € in 2016 (+ 455.000 €) und die der Gewerbesteuer um 231.000 € von 19.146.000 € auf 19.377.000 €. "Der Anstieg in Steinhagen ist allerdings vor allem auf die Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2016 von 330 % auf 380 % bei der Grundsteuer B und von 403 % auf 417 % bei der Gewerbesteuer zurückzuführen", so Bürgermeister Klaus Besser.
Die positiven und zu begrüßenden Zahlen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden müssen zudem mit Blick darauf gesehen werden, dass es dennoch eine sehr große Zahl von Kommunen in Deutschland gibt, die von einem Haushaltsausgleich nach wie vor sehr weit entfernt sind, sondern im Gegenteil in einer desaströsen Finanzsituation stecken. "So verzeichneten wir in Steinhagen 2017 unerwartete Gewerbesteuereinbußen. Dies zeigt, dass die Gemeinden stark von der individuellen Ertragslage ihrer Unternehmen abhängig sind", so Besser.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A betrugen 2016 bundesweit insgesamt 0,4 Mrd. Euro. Dies war gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig mehr (+ 0,1 Prozent). Über die Grundsteuer B nahmen die Gemeinden im Jahr 2016 insgesamt 13,3 Mrd. Euro ein und damit 3,4 Prozent mehr als 2015. Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B waren weitgehend konstant und wurden nur moderat angehoben. Im Jahr 2016 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 400 Prozent und damit um 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden verzeichnen für 2016 Hebesätze von durchschnittlich 452 Prozent. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 332 Prozent. Für die nordrhein-westfälischen Kommunen sind hier 277 Prozent zu verzeichnen. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2015 bundesweit deutlich um 9 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2015 bei 464 Prozent. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden liegen in 2016 durchschnittlich bei 557 Prozent.
Damit liegen die Hebesätze in Steinhagen trotz der Erhöhungen zum 1.1.2016 noch deutlich unter den Durchschnittswerten in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden Sie im Internet in der Gemeinschaftsveröffentlichung "Hebesätze der Realsteuern im Jahr 2016", die auf den Internetseiten von Destatis unter www.destatis.de im Bereich Publikationen > Thematische Veröffentlichungen > Öffentliche Finanzen & Steuern sowie im StGB NRW-Mitgliederbereich unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daten zur Finanzplanung > Realsteuerhebesätze einsehbar sind.