Bundestag verabschiedet neues Gesetz über Pflegeberufe

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2017 in 2. und 3. Lesung die Reform der Pflegeberufe beschlossen. Auch der Bundesrat hat inzwischen zugestimmt.

Bisher gab es drei verschiedene Berufsbilder, die jetzt vereinheitlicht werden. Vorausgegangen war ein intensiver mehrjähriger Diskussionsprozess. Nach dem jetzt abschließend beschlossenen neuen Gesetz werden die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben.

Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte. Aus kommunaler Sicht wurde das Anliegen grundsätzlich begrüßt, allerdings wurde auf Schwierigkeiten, dass Spezialwissen in der Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt werden könnte, hingewiesen.

Der nunmehr ausgehandelte Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung sowie eine mögliche einjährige "Vertiefung" in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege vor. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld soll entfallen. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Mit der Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Generalistik wird als besonders wichtig erachtet, weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt.

Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege sollen die Einsatzfelder von Pflegern durch Wechselmöglichkeiten künftig  vergrößert werden. "Ich begrüße das neue Gesetz ausdrücklich", so Bürgermeister Klaus Besser. Er sieht in der gesetzlichen Neuregelung einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Bereich der Kranken- und Altenpflege. 

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