Höhere Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben am 21. Juni 2017 über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende beraten und dem Rat die Änderung der Hauptsatzung empfohlen.

Auslöser ist eine zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Änderung der Gemeindeordnung und Entschädigungsverordnung. Zur Stärkung des Ehrenamtes erhalten ehrenamtliche Ausschussvorsitzende mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses die doppelte Aufwandsentschädigung. Ausnahmen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Bürgermeister Klaus Besser hat jetzt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat in Abstimmung mit den Vorsitzenden der drei größten Ratsfraktionen (SPD, CDU und Grüne) vorgeschlagen, in Steinhagen auch den Rechnungsprüfungsausschuss und den Betriebsausschuss von der Regelung auszunehmen. Folgen Ausschuss und Rat dieser Empfehlung, erhalten die Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Kultur, des Bauausschusses, des Ordnungs- und Umweltausschusses und des Ausschusses für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration rückwirkend ab 1. Januar 2017 die erhöhten Beträge.

Unabhängig davon erhöht sich zum 1. August 2017 die Aufwandsentschädigung aller Ratsmitglieder um voraussichtlich 3,4 Prozent. Eine Anhebung erfolgt in Nordrhein-Westfalen nach den gesetzlichen Bestimmungen immer Mitte der Wahlperiode. Ein erster Entwurf zur Änderung der Entschädigungsverordnung wurde von der Landesregierung inzwischen vorgelegt.

Die erhöhten Beträge wurden im Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Steinhagen bereits veranschlagt und führen somit nicht zu überplanmäßigen Aufwendungen. 

Nach der nächsten Kommunalwahl, also mit der zum 1. November 2020 beginnenden neuen Wahlperiode des Rates, erhöhen sich die monatlichen Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder erheblich, da dann für Steinhagen die Größenklasse für Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohner anzuwenden ist.

 

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