In Nordrhein-Westfalen wird es 2017 ein Volksbegehren für das Abitur nach 13 Schuljahren geben. Einem entsprechenden Antrag wurde jetzt vom Landeskabinett zugestimmt. Bisher kann das Abitur an den Gymnasien in der Regel nach 12 Schuljahren abgelegt werden.
Nach Bekanntgabe der Zulassungsentscheidung durch das Innenministerium Anfang Januar 2017 werden landesweit Eintragungslisten ausgelegt. Für die amtliche Auslegung der Listen in den Städten und Gemeinden sind 18 Wochen vorgesehen. Die genauen Zeiträume und Auslegungsorte werden demnächst öffentlich bekannt gemacht.
Kommt das Volksbegehren rechtswirksam zustande, muss der Landtag entscheiden, ob er sich dem Begehren anschliesst oder ob es zu einem Volksentscheid in Nordrhein-Westfalen kommt. Das notwendige Unterschriftenquorum liegt bei 8 % der Stimmberechtigten einer Landtagswahl. Es gilt die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl 2012. Somit sind 1.060.963 Unterschriften für ein wirksames Volksbegehren erforderlich.
Wenn es zu einem Volksentscheid kommt ist aufgrund der gesetzten Termine und Fristen eine Abstimmung zusammen mit der Landtagswahl am 14. Mai 2017 nicht möglich. Die Unterschriftensammlung fällt allerdings mit dem Landtagswahlkampf zusammen und dürfte somit auch im Wahlkampf eine Rolle spielen.
Der neu gewählte Landtag wird dann über das Volksbegehren beraten und entscheiden - wenn genug Unterschriften gesammelt werden. Kommt es zu einem Volksentscheid, ist dieser binnen 10 Wochen nach der Entscheidung des Landtages durchzuführen. In diesem Fall müssten die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen 2017 nicht nur über die Zusammensetzung des Landtages und im Herbst über die Zusammensetzung des Bundestages, sondern auch über die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren entscheiden.