Durch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung wird es demnächst einige Neuregelungen für Radfahrer geben.
Bereits ab 1. Januar 2017 müssen sie die Ampeln für Autofahrer beachten, falls keine Lichtzeichen für Zweiradfahrer vorhanden sind. Bisher galten die Fußgängerampeln. Der von der Gemeinde eingeschaltete Verkehrsfachplaner hatte daher bei den Ampelregelungen an der Bielefelder Straße bereits separate Lichtzeichen für Fahrradfahrer angeregt, wenn die Straße 2018 saniert wird. In Bielefeld und anderen Städten sind derartige Ampelanlagen bereits Standard.
Aufsichtspersonen mit Rad sollen Kinder mit Fahrrädern künftig auf dem Gehweg begleiten dürfen. Kinder unter acht Jahren sollen sich außerdem zwischen Geh- und Radweg entscheiden dürfen. Ein neues Zusatzzeichen wird außerdem für E-Bikes eingeführt. Damit sollen bestimmte Radwege für E-Bikes freigegeben werden. Wann diese Änderungen in Kraft treten, steht allerdings noch nicht fest.
"Bei der weiteren Diskussion um die Neugestaltung der Radwegeführungen im Bereich der Bielefelder-, Woerdener- und Brockhagener Straße sollten diese Neuregelungen bedacht werden", so Bürgermeister Klaus Besser.