Die Stadt Verl und die Gemeinde Steinhagen werden ihre bestehende Kooperation im Rahmen der Energie- und Stromversorgung ausbauen.
Derzeit beschäftigen sich sowohl die politischen Gremien in Verl als auch in Steinhagen mit der Gründung einer Netzgesellschaft zum Betrieb des Stromnetzes in der Stadt Verl ab 1. Januar 2017. Der Haupt- und Finanzausschuss in Verl und der Aufsichtsrat der Gemeindewerke Steinhagen GmbH haben bereits am 5. Dezember bzw. am 6. Dezember beraten. Die abschließenden Entscheidungen werden am 13. Dezember im Rat der Stadt Verl und am 14. Dezember im Rat der Gemeinde Steinhagen getroffen. Wenn auch die Aufsichtsbehörde (Kreis Gütersloh) zustimmt, kann zum 1.1.2017 die Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG gegründet werden. Beteiligt sind neben der Stadtwerk Verl GmbH (74,9 %) auch die RWE-Tochter Innogy mit 25,1 %. Bisher ist das Stromnetz in Verl im Eigentum der RWE.
Die Gemeindewerke Steinhagen GmbH und die Stadt Verl sind bereits Gesellschafter der Stadtwerk Verl GmbH. Das 2013 gegründete Unternehmen hat bereits das Gasnetz in Verl von der RWE übernommen. Es handelt in Verl mit Strom und Gas. Derzeit ist die Stadt Verl mit 50,1 % und die Gemeindewerke Steinhagen GmbH mit 49,9 % an der Stadtwerk Verl GmbH beteiligt. Ab 1.1.2017 wird die Stadt Verl ihre Geschäftsanteile auf 74,9 % aufstocken. Die Gemeindewerke Steinhagen GmbH bleiben mit 25,1 % an der Stadtwerk Verl GmbH beteiligt. Die Gemeindewerke Steinhagen GmbH stehen zu 100 % im Eigentum der Gemeinde Steinhagen.
Die Bürgermeister beider Kommunen (Michael Esken - CDU - in Verl und Klaus Besser - SPD - in Steinhagen) unterstützen die geplanten Maßnahmen. "Die Kooperation zwischen beiden Kommunen zur Kommunalisierung der Energieversorgung in Verl ist hervorragend. Steinhagen verfügt über langjährige Erfahrungen mit seinem eigenständigen Versorgungsunternehmen und in Verl besteht große Bereitschaft neue Wege in der Energie- und Stromversorgung zu gehen", so Klaus Besser. "Beide Partner begegnen sich auf Augenhöhe und die Zusammenarbeit ist sehr offen und vertrauensvoll", so Besser.
Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Beteiligung an einer Gesellschaft der Zustimmung des Rates und muss der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.