Integrationspauschale gefordert

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen fordern die Einführung einer Integrationspauschale.

Bisher ist vorgesehen, die vom Bund dem Land Nordrhein-Westfalen für Integrationsmaßnahmen geflüchteter Menschen zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 434 Mio. € nur für zweckgebundene Einzelmaßnahmen auf Antrag den Kommunen zur Verfügung zu stellen. "Integration funktioniert nur mit den Kommunen und wird in jeder der 396 Städte und Gemeinden erbracht. Es wäre daher angemessen, ähnlich wie bei der Schul- und Bildungspauschale, der Sportpauschale oder der Feuerwehrpauschale statt verwaltungsaufwändiger Einzelanträge alle Städte und Gemeinden mit einem Pauschalbetrag zu unterstützen", so Bürgermeister Klaus Besser.

Unterbringung und Integration von Flüchtlingen stellen auf Jahre hinaus eine Hauptaufgabe für die Kommunen dar. Dies hat auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, am 7. November auf einer Veranstaltung des Verbandes in Bünde deutlich gemacht: "Bei der Integration haben wir als Kommunen die Hauptlast zu schultern." An der Tagung nahm auch Bürgermeister Klaus Besser für die Gemeinde Steinhagen teil.

Integration kann nur gelingen, wenn sich alle staatlcihen Ebenen daran beteiligen und Bund und Land genügend Geld dafür zur Verfügung stellen. Mehrere Forschungsinstitute haben die Kosten auf mindestens zehn Mrd. Euro jährlich geschätzt. "Derartige Summen können die Kommunen unmöglich aus eigener Kraft aufbringen", legte Schneider dar. Die Umsetzung des Zukunftsthemas Integration dürfe auf keinen Fall von der Kassenlage einzelner Städte oder Gemeinden abhängig sein. Daher sei es zwingend nötig, dass das Land die Integrationspauschale des Bundes von 434 Mio. Euro jährlich ungeschmälert an die Kommunen weiterleitet.

Weiterhin - so Schneider - sei die Finanzlage der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bedrohlich. Dies habe die Haushaltsumfrage des Verbandes bestätigt, wonach nur rund 13 Prozent aller 359 Mitgliedskommunen ihren Haushalt strukturell - ohne Buchungstricks - ausgleichen können. "Die großen Kostentreiber - allen voran die Sozialkosten - kommen von staatlicher Seite", betonte Schneider.

Wenn nicht Grundsteuer und Gewerbesteuer auf bürger- und wirtschaftsfeindliche Höhen getrieben werden sollen, brauche es hier rasch Abhilfe: "Deshalb fordern wir Bund und Land auf, für deutliche und schnelle Entlastung zu sorgen". Diese Hilfe dürfe nicht als einmalig festgeschriebene Pauschale gewährt werden, sondern müsse sich dynamisch am Bedarf orientieren. Bezogen auf die Landesebene werde nur die Anhebung des kommunalen Anteils an den Landessteuereinnahmen von derzeit 23 auf 28 Prozent eine Lösung bringen.

Die Unterfinanzierung der Kommunen mache sich auch in der gesamten Kinderbetreuung bemerkbar. Hier - so Schneider - hätten zwar frei werdende Mittel aus dem Betreuungsgeld vorübergehend Entlastung gebracht. "Aber eine grundlegende Überarbeitung des Finanzierungssystems der Kinderbetreuung ist nach wie vor dringend nötig."

Nicht zuletzt zeige sich die prekäre Finanzlage der Kommunen an den Schulen. Diese müssten angesichts des Raumbedarfs durch Inklusion und zusätzliche Flüchtlingsklassen dringend ausgebaut werden. Das Landesförderprogramm "Gute Schule 2020" sei dazu ein positiver Ansatz. Doch müssten die Mehrkosten aus der Inklusion und dem Unterricht für Flüchtlingskinder im Wege der Konnexität vom Land korrekt ermittelt und vollständig erstattet werden.

"Immerhin wird ab 1. Januar 2017 ein neues Abrechnungssystem eingeführt. Demnächst wird entsprechend der tatsächlich aufgenommenen geflüchteten Menschen den Kommunen ein Pauschalbetrag zur Deckung von Kosten der Unterkunft, Lebenshaltung und Krankheitskosten monatlich gewährt. Davon profitieren Kommunen, die, wie Steinhagen, ihre Aufnahmequoten erfüllt haben. Unabhängig davon sollte aber zumindest für die nächsten Jahre eine Integrationspauschale eingeführt werden", so Bürgermeister Klaus Besser, "um unnötigen bürokratischen Aufwand für die Beantragung von Mitteln und Verwendungsnachweise zu vermeiden".

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