Landtag beschließt Landesentwicklungsplan

Der vom Landeskabinett vor den Sommerferien verabschiedete Entwurf des neues Landesentwicklungsplans wurde am 14. Dezember vom Landtag verabschiedet. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt er in Kraft. Nach 22 Jahren hat NRW damit wieder einen neuen LEP.

Am 7. November 2016 fand im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landtages in Düsseldorf unter dem Vorsitz des heimischen Landtagsabgeordneten Georg Fortmeier (SPD) eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des neuen Landesentwicklugnsplans statt. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits im Vorfeld des Anhörungstermins eine umfassende 23 Seiten lange Stellungnahme abgegeben, da sie mit zahlreichen getroffenen Regelungen im Entwurf nicht einverstanden sind.

Wie geplant ist nach den Beratungen im Ausschuss über den Landesentwicklungsplan am 14. Dezember 2016 im Landtag abgestimmt worden. Damit der Landesentwicklungsplan von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen werden kann, bedarf es nach dem Landesplanungsgesetz in Nordrhein-Westfalen der vorherigen Zustimmung durch den Landtag. Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt damit in Kraft.

Der neue LEP ist Grundlage für die Überarbeitung der Regionalpläne. Mit dem Beginn des Änderungsverfahrens für Ostwestfalen-Lippe wird im Jahr 2017 gerechnet. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gebietsentwicklungsplans ist mit einem mehrjährigen Planungsverfahren zu rechnen, da ähnlich wie bei Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen eine breite Behörden- und Bürgerbeteiligung notwendig ist.

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