Interkommunale Zusammenarbeit künftig im Fokus

Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen hat nach Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans die interkommunale Zusammenarbeit Priorität.

Dies hat die Bezirksregierung Detmold als Regionalplanungsbehörde Bürgermeister Klaus Besser in einem dreiseitigen Schreiben vom 8. September 2016 ausdrücklich bestätigt. "Nachdem beim Bürgerentscheid die Ansiedlung der Firma Wahl & Co abgelehnt wurde, kann die Gemeinde das rd. 30 ha große Plangebiet nicht mehr eigenständig entwickeln, sondern muss andere Städte und Gemeinden als Partner gewinnen", so Besser. Den Partnern ist natürlich ein Mitspracherecht bei der Entwicklung des Gebietes einzuräumen. Steuererträge werden in interkommunalen Gewerbegebieten geteilt. Die Planung ist zudem mit der Bezirksregierung abzustimmen, da der Flächennutzungsplan die Festsetzungen des Regionalplans übernehmen muss, sonst würde er nicht genehmigt. Die Städte und Gemeinden sind insoweit in ihrer Planungshoheit - ähnlich wie beim Bau einer Autobahn - eingeschränkt.

Wörtlich heißt es im Schreiben aus Detmold: "Eine eventuelle Gebietsentwicklung ohne Vorhabenbezug würde sich dann in den mehrjährigen Zeithorizont zur Gesamtaufstellung des neuen Regionalplans OWL einbinden. Eine Entwicklung würde dann interkommunal betrachtet werden."

Da dies bereits seit längerem bekannt ist, bereiten alle Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh Gewerbeflächenkonzepte vor bzw. haben sie bereits wie Steinhagen erstellt. Der Kreis Gütersloh hat ein Planungsbüro beauftragt, um die Konzepte aufeinander abzustimmen und ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept zu erstellen. "In diesem Zusammenhang wird auch eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit im Kreisgebiet und im Zuge der Regionalplanung auch darüber hinaus erörtert", so Bürgermeister Klaus Besser.

Die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und Kreisgremien werden sich Anfang 2017 mit der Thematik befassen.

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