LKW Maut wird ausgeweitet

Ab Juli 2018 soll die LKW-Maut in Deutschland deutlich ausgeweitet werden. Dies sieht ein bereits im Mai 2016 vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vor.

 

Das Bundeskabinett hat am 11. Mai 2016 den Gesetzentwurf zur Ausdehnung der Lkw-Maut beschlossen.

Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf (Bundestags Drucksache 18/9440). Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll in einem ersten Schritt die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.  

Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen. 

Der Bundesrat, also die Vertretung der Bundesländer, begrüßte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Infrastrukturfinanzierung.

Das bemautete Straßennetz hätte nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Länge von ca. 55.300 km. Nach Aussage von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro/Jahr erwartet. Mit der Ausweitung soll auch erreicht werden, dass der sog. Mautausweichverkehr über Bundesstraßen eingedämmt wird.

Mit der Ausweitung ist auch eine finanzielle Beteiligung der kommunalen Baulastträger verbunden. Etwa acht Prozent des Straßennetzes liegen nicht in der Baulastträgerschaft des Bundes, sondern der Länder bzw. der Städte – vor allem Ortsdurchfahrten. Ein entsprechender Anteil der Einnahmen sollen nach Abzug von Systemkosten den jeweiligen Ländern ausgezahlt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf diesen begrüßt und sich für eine weitere Ausdehnung der Lkw-Maut auf das gesamte Straßennetz ausgesprochen. Nur auf diese Weise, so der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag und der Städtetag in ihrer Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium, lassen sich Mautausweichverkehre effektiv beenden und ursachenbezogene Finanzierungsanteile (Nutzerfinanzierung) an der Unterhaltung und Sanierung des Straßennetzes realisieren.

"Ich halte es grundsätzlich für richtig, dass die Nutzer des Straßennetzes auch dafür zahlen. Mit der Ausdehnung der Maut werden demnächst auch die Länder und Kommunen neben dem Bund zusätzliche Einnahmen für die Unterhaltung des Straßennetzes erhalten", so Bürgermeister Klaus Besser.

Zufällig trifft die geplante Gesetzesänderung mit der geplanten Verkehrsfreigabe der A 33 zusammen, mit der der Landesbetrieb Ende 2017 für den Steinhagener Abschnitt und bis 2019 für den Bereich bis Borgholzhausen rechnet.

 

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