Solidaritätsumlage kostet Steinhagen viel Geld

Am 30. August hat der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Steinhagen und über 70 anderer Kommunen gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen eingeführte Solidaritätsumlage zugunsten finanzschwacher Kommunen zurückgewiesen.

"Diese Sonderumlage wird uns in den nächsten Jahren Millionen kosten, die uns für den Bau und die Unterhaltung unserer Infrastruktureinrichtungen, wie Schulen und Sportstätten, fehlen. Außerdem müssen die zahlreichen freiwilligen Leistungen der Gemeinde, wie vom Rat bereits im Juli beschlossen, kritisch überprüft werden, um dauerhafte Haushaltsdefizite zu vermeiden", so Bürgermeister Klaus Besser.

Bereits 2015 hatte die Gemeinde das Haushaltsjahr mit einem Defizit von 1,5 Mio. Euro abgeschlossen. Trotz der zum 1.1.2016 vorgenommenen Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze wird auch 2016 mit einem Defizit gerechnet. Ob die Rücklagen bis zum Ende der Wahlperiode des Rates (2020) aufgebraucht sind, vermochte Kämmerer Jens Hahn im Rechnungsprüfungsausschuss am 29. August noch nicht prognostizieren. Er wies allerdings auf die deutlich steigenden Umlagen an den Kreis und die stagnierenden Steuereinnahmen hin. Die Haushaltslage der Gemeinde Steinhagen ist, wie der dem Rat im Juli vorgelegte Finanzstatusbericht dokumentiert, angespannt. Dies wird durch die Gerichtsentscheidung vom 30. August weiter verschärft. "Wir müssen im Zweifel den Gürtel enger schnallen, Erträge erhöhen und Aufwendungen senken", so Bürgermeister Klaus Besser. Bereits jetzt vermindert die Gemeinde ihr Eigenkapital, um die laufenden Aufwendungen zu decken.

Die Jahresrechnung 2015 wird im Rat am 21. September beraten. Am 9. November 2016 wird der Bürgermeister dem Rat den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 vorlegen, der derzeit in der Verwaltung erarbeitet wird. 2015 betrug die Solidaritätsumlage, die Steinhagen zu zahlen hat, 929.537,51 €, 2016 ist sie mit 748.150,64 € veranschlagt und für 2017 wird mit 864.000 € gerechnet.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.