Am 29. August tagte als erster Ausschuss nach der Sommerpause der Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Sitzung war öffentlich und begann um 17 Uhr im Ratssaal, da im Sitzungszimmer das Briefwahlbüro für den Bürgerentscheid "Wahl & Co nach Steinhagen" eingerichtet ist.
In der Sitzung wurde über den Jahresabschluss der Gemeinde Steinahgen für das Jahr 2015 beraten. Das Jahresergebnis ist nach 2010 erstmals wieder negativ. Der Jahresverlust von 1.502.583,91 € soll nach dem Vorschlag von Bürgermeister Klaus Besser der Ausgleichsrücklage entnommen werden. In der Sitzung stand das von der Gemeinde beauftragte Münsteraner Wirtschaftsprüfungsbüro Concunia den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort.
Für 2016 wird mit einem Verlust in Höhe von 2.646.586 € im gemeindlichen Haushalt gerechnet. Bereits vor den Sommerferien hatten der Bürgermeister und der Kämmerer dem Rat den aktuellen Finanzstatusbericht vorgelegt, der die angespannte Hauhaltssituation verdeutlichte.
Am 30. August entscheidet der Verfassungsgerichtshof in Münster über eine von Steinhagen und 71 anderen Kommunen erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Abundanzumlage, einer Sonderabgabe, die von Gemeinden seit 2014 erhoben wird, die aufgrund ihrer Finanzkraft keine allgemeinen Landeszuweisungen erhalten. Dazu zählt Steinhagen seit 1989.