Grundsteuerreform geplant

Am 3. Juni haben sich die Vertreter der Länder auf wesentliche Eckpunkte der bevorstehenden Grundsteuerreform verständigt. "Welche Auswirkungen das auf die einzelnen Gemeinden und die Steuerzahler haben wird, kann man erst im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren erkennen", so Bürgermeister Klaus Besser.

"Eine Entscheidung in diesem seit Jahren andauernden Diskussionsprozess war seit langem überfällig", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, am 6. Juni 2016 in Düsseldorf.

Schneider verwies auf die einhellige Einschätzung unter Juristen, dass die Besteuerungsgrundlagen der heutigen Grundsteuer völlig veraltet sind und die Steuer dringend reformiert werden müsse. Allgemein werde erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in den anhängigen Verfahren zur Grundsteuer die Fortführung der bisherigen Besteuerung allenfalls noch für einen Übergangszeitraum zulassen werde.

"Das Risiko der Verfassungswidrigkeit des Status quo tragen vor allem die Kommunen. Für sie sind die rund 13 Mrd. Euro Aufkommen aus der Grundsteuer eine unverzichtbare Säule ihrer Finanzausstattung", so Schneider. Bürgermeister Klaus Besser erwartet 2016 ein Grundsteueraufkommen in Steinhagen in Höhe von 3,2 Mio. €.

Allerdings sind mit der Einigung der Länder noch nicht alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Zum einen muss sich für den konkreten Reformvorschlag auch eine Mehrheit im Bundestag finden, und zum anderen sind auch noch rechtliche Zweifelsfragen zu beantworten. So muss beispielsweise die rechtliche Qualität der Bodenrichtwerttabellen geklärt werden, wenn sich darauf zukünftig die Besteuerung stützen soll.

Kritisch äußerte sich Schneider auch zu der immer wieder formulierten Prämisse, dass die Reform "aufkommensneutral" erfolgen solle. "Diese Aussage weckt falsche Erwartungen in der Bevölkerung. Selbst wenn das Gesamtaufkommen unverändert bleibt, wird es zwischen den einzelnen Steuerzahlenden zu Verschiebungen kommen", erläuterte Schneider. Das sei unvermeidlich und liege in der Natur der Sache.

"Wir erwarten, dass nun rasch ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und zügig, aber mit der nötigen Gründlichkeit die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine Umstellung des Besteuerungssystems geschaffen werden", so Schneider abschließend.

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