Bund, Land und Gemeinde verstärken Integrationsprozess

Bund, Land und Gemeinde befassen sich derzeit mit Integrationsmaßnahmen für die 2014 und 2015 nach Deutschland geflüchteten Menschen.

Auf Bundesebene hat das Bundeskabinett den Weg für das Integrationsgesetz des Bundes frei gemacht. Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet derzeit als erstes Bundesland einen Integrationsplan und die Gemeindeverwaltung Steinhagen wird dem Ausschuss für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration in seiner nächsten Sitzung am 27. Juni 2016 den Entwurf eines Integrationskonzeptes zur Beratung vorlegen.

Die große Koalition in Berlin einigte sich über bislang umstrittene Details wie der Zuweisung eines festen Wohnsitzes und der Frage, zu welchen Bedingungen anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Möglichkeit, auch anerkannten Flüchtlingen für eine bestimmte Zeit den Wohnort vorzuschreiben. Diese Wohnsitzauflage wird für drei Jahre befristet eingeführt, tritt aber rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Vorgesehen sind zudem neue Fördermaßnahmen für Flüchtlinge für die Integration in den Arbeitsmarkt, mit denen positive Anreize zur Integration gesetzt werden sollen. Enthalten sind andererseits Verschärfungen – wie Leistungskürzungen, wenn Integrationsangebote nicht angenommen werden. Im Rahmen einer Kabinettsklausur der Bundesregierung haben sich die Koalitionspartner von SPD und CDU auf ein Integrationsgesetz geeinigt. Darin werden nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ Integrationsangebote an Flüchtlinge und Asylbewerber, Erleichterungen für ihren Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie ein Management der Integrations- und Sprachkurse geregelt. Erwartet wird im Gegenzug, dass die Angebote auch von den Geflüchteten angenommen werden. Der Entwurf sieht daher rechtliche Konsequenzen sowohl für fehlende als auch für besondere Integrationsbemühungen vor.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erarbeitet derzeit zusammen mit den Gremien des Landtages einen Integrationsplan insbesondere zu den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen.

"Tatsächlich wird die Integration nur vor Ort gelingen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Deshalb hat unsere Integrationsbeauftragte ein Integrationskonzept für die rund 400 derzeit in Steinhagen lebenden Flüchtlinge erarbeitet, dass wir im Juni dem zuständigen Fachausschuss vorstellen werden". Auch beim gemeindlichen Integrationskonzept liegen Schwerpunkte im Bildungsbereich, im Bereich der beruflichen Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Arbeitsaufnahme in Zusammenwirken mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter des Kreises Gütersloh sowie im Bereich der Wohnungsbauförderung. Wichtig sind außerdem Integrationsangebote im Bereich der Freizeitgestaltung, im Sport- und Kulturbereich.

Für die Umsetzung des Integrationskonzeptes notwendige Mittel sollen im Haushalt 2017 oder überplanmäßig 2016 bereitgestellt werden.

 

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