Ratsmitglieder erhalten 2017 höhere Aufwandsentschädigung

Im August 2017 wird die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder erhöht. Dies hat das Innenministerium gegenüber dem Städte- und Gemeindebund bestätigt.

Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist nach § 45 Abs. 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Mitte der Wahlperiode, somit im August 2017 für die Wahlperiode 2015-2020, vorgesehen. Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung erfolgte zum 01.01.2016 um 10 Prozent.

Die Erhöhung 2016 erfolgte außerplanmäßig zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt. Sie tangiert nicht die generelle Regelung in der Gemeindeordnung. § 45 Abs. 7 wurde in der Gemeindeordnung verankert, um früher regelmäßige politisch kontroverse Diskussionen über die Änderung der Entschädigungsverordnung für Rats- und Ausschussmitglieder zu beenden.

"Wir werden die erhöhten Beträge bei der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigen", kündigt Bürgermeister Klaus Besser an.

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