Besser für Wahl & Co

Bürgermeister Klaus Besser spricht sich nach wie vor für eine Ansiedlung der Firma Wahl & Co. in Steinhagen aus. Er ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an dem Volksentscheid am 18. September 2016 zu beteiligen. "Ich hoffe, dass viele von Ihrem Recht, diese für die Gemeindeentwicklung wichtige Frage zu entscheiden, Gebrauch zu machen." Ab Ende August können bereits Briefwahlanträge gestellt werden.

"Ich sage nach wie vor JA zu Wahl und bin mir sicher, dass dies trotz aller Kritik auch die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger so sieht", so Besser. "Ich bin in den letzten Wochen von vielen Menschen angesprochen und in dieser Auffassung ermutigt worden."

Mit Wahl & Co. käme ein ertragsstarkes, zukunftsfähiges, familiengeführtes und ökologisch ausgerichtetes Unternehmen nach Steinhagen, das den Wirtschaftsstandort stärken würde. Bereits jetzt arbeiten viele Steinhagener Betriebe mit dem Logistikdienstleister eng zusammen. Die Logistikbranche expandiert derzeit stark, so dass mit der Ansiedlung nicht nur Arbeitsplätze verlagert, sondern auch neue geschaffen werden. "Maßnahmen zum Lärmschutz, zur Schulwegsicherheit und zur Gestaltung der geplanten Hochregallager sind im Bebauungsplanverfahren regelbar", so Besser.

Steinhagen ist auf gute finanzielle Rahmenbedingungen angewiesen, um seine Infrastruktur weiter auszubauen und die zahlreichen freiwilligen Leistungen auch zukünftig erbringen zu können. "Leider sind wir nach dem vom Kreis vorgelegten Strukturbericht 2016 eine der am stärksten verschuldeten Gemeinden im Kreis Gütersloh und können unseren Haushalt nicht mehr ausgleichen, daher müssen wir auch die Steuereinnahmen im Blick haben". Derzeit erbringen die zehn ertragsstärksten Steinhagener Betriebe 80 % der Gewerbesteuereinnahmen. Die übrigen über 1500 Gewerbebetriebe zahlen die restlichen 20 %, wobei zahlreiche kleinere Unternehmen aufgrund der Steuerfreibeträge gar keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Die Gemeinde Steinhagen hat im April 2016 über 30 ha künftige Industrie- und Gewerbeflächen an der A 33 erworben, davon sind mindestens 23 ha Baulandflächen. Selbst wenn die Gemeinde rd. 15 ha Industrieflächen an Wahl & Co. verkaufen würde, verblieben noch mindestens 8 ha Gewerbeflächen zur Vermarktung an Steinhagener Betriebe.

Das am 12. April nach dem mehrheitlich ablehnenden Beschluss des Rates vom 16. März gestartete Bürgerbegehren, das immerhin von über 2500 Wahlberechtigten unterstützt wurde, musste aufgrund rechtlicher Bedenken der Aufsichtsbehörde zur Fragestellung als unzulässig erklärt werden. Trotzdem gab es die Chance durch ein neues Begehren mit einer juristisch korrekten Fragestellung einen Bürgerentscheid herbeizuführen, da ein Ratsbürgerentscheid am 11. Mai vom Rat abgelehnt wurde. "Die Initiative für Wahl & Co. nach Steinhagen weiß jetzt, wie juristisch korrekt das Volk gefragt müsste und wie die Fragestellung zu begründen ist. Auch wenn die neue Fragestellung komplizierter ist als die erste Version, können Bürgerinnen und Bürger, die Wahl & Co. in Steinhagen eine Ansiedlungsmöglichkeit eröffnen wollen, einfach BESSER mit JA stimmen".

Am 6. Juli hat der Rat einstimmig die Durchführung eines Bürgerentscheids am 18. September 2016 beschlossen, nachdem erneut über 1600 Unterstützungsunterschriften für das neue Bürgerbegehren gesammelt wurden.

Die juristische Klärung hatte einen weiteren Vorteil für die Initiative. Da es sich nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht um ein sogenanntes kassatorisches Begehren handelt, galt nicht die enge dreimonatige Frist für die Unterschriftensammlung nach der Ratssitzung im März.

"Ich war für den Ratsbürgerentscheid, habe aber auch den neuen Antrag auf einen Bürgerentscheid mit meiner Unterschrift unterstützt", so Besser. "In dieser für die Zukunft der Gemeinde wichtigen Frage sollte es in Steinhagen im Herbst einen Volksentscheid geben", so der Bürgermeister. "Ich hoffe jetzt auf eine hohe Wahlbeteiligung und auf die Unterstützung der Steinhagener Bürgerinnen und Bürger".

Informationen über die Firma Wahl & Co. finden Sie auch im Internet unter www.wahl.co und auf der Seite www.ja-zu-Wahl.de .

 

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