Bürgerbegehren eingeleitet

Am 12. April wurde schriftlich mit Fragestellung und Begründung die Durchführung eines Bürgerbegehrens zur Ansiedlung der Firma Wahl & Co. in Steinhagen bei Bürgermeister Klaus Besser beantragt. Außerdem wurden drei Vertretungsberechtigte benannt.

"Damit ist das bereits angekündigte Bürgerbegehren jetzt auch rechtlich korrekt gemäß § 26 Gemeindeordnung eingeleitet worden", so Bürgermeister Klaus Besser. Die erbetene und nach dem Gesetz von der Verwaltung abzugebende Kostenschätzung wurde den Initiatoren mitgeteilt. "Das war in diesem Fall einfach, da der Gemeinde durch das beantragte Vorhaben keine Kosten entstehen. Planungs- und Erschließungskosten trägt die Vorhabenträgerin, die Firma Wahl & Co.", so Besser.

Seit dem 13. April werden Unterschriften für das Bürgerbegehren und die Durchführung eines Bürgerentscheids gesammelt. "Das Bürgerbegehren kann von allen zur Kommunalwahl Wahlberechtigten, also allen über 16jährigen mit Hauptwohnsitz in Steinhagen gemeldeten Deutschen und EU-Ausländern unterstützt werden. Die Unterschriftenlisten werden der Gemeinde zur Prüfung der Wahlberechtigung von den Vertretungsberechtigten zur Verfügung gestellt."

Das Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn es von mehr als 8 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird, das sind derzeit zwischen 1320 und 1350 Personen. Bereits am ersten Tag haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in die Unterschriftenlisten eingetragen. 

"Bei einem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid handelt es sich um ein demokratisches Mittel nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Möglichkeiten sollten die Bürgerinnen und Bürger nutzen, um in dieser für die Zukunft der Gemeinde wichtigen Frage mitbestimmen zu können", so Bürgermeister Klaus Besser. 2011 hatte der Landesgesetzgeber die Möglichkeiten für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert, um die Demokratie zu stärken.

Der Gemeinderat muss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Frage, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt oder ob er dem Begehren entspricht entscheiden. Den Vertretungsberechtigten soll im Rat Gelegenheit gegeben werden, ihren Antrag in der Ratssitzung zu erläutern. Die nächste Sitzung des Rates ist am 11. Mai 2016. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 17.30 Uhr im Ratssaal.

 

 

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