Bund plant Integrationsfördergesetz

Wie Anfang Februar 2016 bekannt wurde, plant der Bund den Erlass eines Integrationsfördergesetzes. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

Bürgermeister Klaus Besser und der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßen die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, ein Integrationsfördergesetz zu entwickeln. Dieses soll dazu beitragen, bürokratische Hürden bei der Integration zu beseitigen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. "Damit greift die Ministerin im Kern einen Vorschlag der Kommunen auf". Bürgermeister Klaus Besser hatte bereits 2015 eine stärkere Beteiligung des Bundes und Landes an der Integrationsaufgabe gefordert. "Integration kann tatsächlich nur für Ort gelingen, muss aber als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden", so Besser.

Längst ist erkennbar, dass die Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen weit über das hinausgingen, was Städte und Gemeinden aus eigener Kraft leisten können. Dies betrifft viele Bereiche des Alltagslebens wie Sprachförderung, Kinderbetreuung und Schulunterricht, aber auch psychosoziale Betreuung, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt. In vielen Fällen muss die Infrastruktur erheblich ausgebaut werden. "Wir brauchen tausende neue Wohnungen, viel mehr Kindertagesstätten und Schulgebäude", legte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider dar.

Besser hat so dem Rat vorgeschlagen, aus einem Sonderprogramm des Landes Mittel für die geplante Erweiterung der Grundschulen in Steinhagen zu beantragen. Der Rat entscheidet darüber am 17. Februar.

Der Finanzbedarf für diese Jahrhundertaufgabe werde von Fachleuten unterschiedlich eingeschätzt. "Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entstehen jährlich zusätzliche Kosten von mehreren Milliarden Euro", erklärte Schneider. Diese Summe sei selbst angesichts guter Steuereinnahmen nicht aufzubringen. Ohnehin seien die kommunalen Haushalte durch die Kosten der Flüchtlingsunterbringung, die derzeit aus unterschiedlichen Gründen noch nicht voll erstattet würden, extrem belastet.

Richtig sei auch die Überlegung, Leistungen zur Integration von Flüchtlingen und anerkannten Asylsuchenden von der Bereitschaft zu aktiver Kooperation abhängig zu machen. "Wer zeigt, dass er sich nicht integrieren will, soll auch nicht in den Genuss der gesamten Förderung kommen", betonte Schneider

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.