Zum 1. Januar 2016 löst in Nordrhein-Westfalen das BHKG das FSHG ab. BHKG steht für "Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes", FSHG bedeutete "Feuerschutzhilfegesetz".
Das BHKG enthält gegenüber dem FSHG zahlreiche Veränderungen. Außerdem wurden zahlreiche gute Neuerungen eingeführt, wie die rechtliche Verankerung der Kinderfeuerwehr, deutlich verbesserter Katastrophenschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), Reduzierung der Feuerwehraufgaben bei Ölspuren, vereinheitlichte und klarere Strukturen innerhalb der Feuerwehren, abgesicherte Aufwandsentschädigungen für Leitungskräfte, klare Vorgaben zur Einsatzleitung beim Zusammenspiel mehrerer Organisationen (insbesondere Rettungsdienst), Absicherung der Werkfeuerwehren als echter Bestandteil ihrer Unternehmen und die Modernisierung der Regelung zum Kostenersatz für Einsätze.
"Insbesondere das Thema Ölspuren hat in den letzten Jahren die Freiwilligen Feuerwehren zunehmend belastet. Arbeitgeber haben oft kein Verständnis dafür, wenn ihre Mitarbeiter über Stunden Ölspuren von öffentlichen Straßen beseitigen müssen", weiß Bürgermeister Klaus Besser.
Die Gemeinde Steinhagen muss im Laufe des Jahres 2016 ihre Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Feuerwehreinsätzen der neuen Rechtslage anpassen. "Wir werden dem Rat einen Änderungsentwurf vorlegen", kündigt Besser an.