Land verbessert Förderung

In zahlreichen Bereichen wird das Land Nordrhein-Westfalen 2016 die Fördermöglichkeiten ausweiten. Dies hat der Landtag mit den Stimmen der SPD und Grünen am 16. Dezember 2015 beschlossen.

So soll sowohl die Förderung der Kindertagesstätten als auch die Förderung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) verbessert werden. "Damit trägt das Land den steigenden Personalkosten in diesen Bereichen Rechnung", so Bürgermeister Klaus Besser, "und entlastet die kommunalen Haushalte bzw. die der Träger von Kindertageseinrichtungen und OGS Angeboten."

Außerdem hat der Landtag eine Entlastung der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz beschlossen. Bisher sind in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zuständig. Die Zuschüsse des Landes deckten bisher nur einen geringen Teil der Kosten ab. "Auch insoweit führen die Beschlüsse zu einer Entlastung der Kommunen, auch wenn nach wie vor erhebliche Mittel auch aus dem gemeindlichen Haushalt aufgewandt werden müssen".

Schließlich sollen die Regeln für die Wohnungsbauförderung deutlich verbessert werden. Damit reagiert das Land auf den wachsenden Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum.

Die Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW für das Jahr 2016 werden demnächst veröffentlicht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat hierzu bereits die Eckpunkte vorgestellt, die wahrscheinlich weitgehend unverändert übernommen werden. In der Verbändeanhörung am 17.12.2015 wurden diese zum allergrößten Teil sehr positiv aufgenommen. Einige wesentliche Verbesserungen sind z.B.:

  • Die Gewährung von Tilgungsnachlässen wird auf alle Mietniveaus ausgedehnt, die Sätze werden erhöht.
  • Die Tilgungsnachlässe können künftig in einer Höhe von bis zu 50 % als Eigenkapitalersatz angerechnet werden.
  • Um längerfristige Bindungen zu erreichen, entfällt die Möglichkeit der 15-jährigen Zweckbindungsdauer, künftig besteht nur eine Wahl zwischen 20 und 25 Jahren (in allen Mietenstufen).
  • Es werden Gruppenwohnungen „für alle“ gefördert (bisher nur Studierende, ältere, pflegedürftige oder behinderte Menschen). Gruppenwohnungen erhalten außerdem ein Zusatzdarlehen für investive Kosten im Bereich des Brandschutzes.
  • Wegen der Erhöhung von Baukosten soll für Vorhaben, die nach den Voraussetzungen der EnEV 2016 beantragt werden, eine Pauschale von 5 % gewährt werden. "Aus meiner Sicht ist dieser Satz allerdings zu niedrig und sollte erhöht werden", so Besser.

Die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen werden voraussichtlich am 21. Januar 2016 veröffentlicht. Die Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB) werden erst zu einem späteren Zeitpunkt (Februar/März) folgen, dann aber rückwirkend gelten.

"Zusammen mit dem kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm der Gemeinde erhöht sich damit der Anreiz für Investoren, auch in Steinhagen in sozialen Mietwohnungsbau zu investieren. Ich bin mir sicher, dass wir 2016 einige Projekte auf den Weg bringen werden", blickt Besser optimistisch in die Zukunft.

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