Der Betriebsausschuss des Abwasserbetriebes befasste sich unter dem Vorsitz von Herbert Mikoteit (CDU) mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014.
Wie der umfangreichen im Internet unter www.steinhagen.de veröffentlichten Vorlage der Gemeinde zu entnehmen ist, betrug der Jahresgewinn 2014 528.495,93 € bei einer Bilanzsumme von 36.331.319,04 €. An den kommunalen Haushalt sollen davon 477.337,83 € ausgeschüttet werden. "Das entspricht den im Haushalt 2015 veranschlagten Erträgen für die Eigenkapitalverzinsung", so Bürgermeister Klaus Besser, der zugleich Betriebsleiter des Abwasserbetriebes ist. 51.158,10 € werden der Gewinnrücklage zugeführt und kommen so den Gebührenzahlern wieder zugute.
Besser verweist in der den Ausschussmitgliedern vorliegenden öffentlichen Vorlage ausdrücklich darauf, dass das Ergebnis noch um 110.000 € besser ausgefallen wäre, wenn die Grenzwerte für die Abwassereinleitungen in den Abrooksbach eingehalten worden wären. Da durch Einleitungen in die Kanäle, die nicht der Abwassersatzung der Gemeinde entsprachen, aber auch die Grenzwerte im Ablauf der Kläranlage für Phosphor deutlich überschritten wurden, musste die Gemeinde eine erhöhte Abwasserabgabe an das Land Nordrhein-Westfalen zahlen.
Über die ergriffenen Maßnahmen, um die Grenzwerte in Zukunft wieder einzuhalten, informiert die Verwaltung die Ausschussmitglieder im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. "Da im Wesentlichen nur ein Gewerbebetrieb betroffen ist, muss der Vorgang aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich diskutiert werden", bittet Besser um Verständnis.
Bereits seit Jahren muss der Steinhagener Klärschlamm wegen zu hoher Kupferbelastungen der Verbrennung zugeführt werden.
Die Einleitungswerte der Kläranlage in den Abrooksbach werden regelmäßig von der Bezirksregierung Detmold überprüft. 2014 gab es insgesamt elf Kontrollen. Bei einer dieser Kontrollen wurde die Grenzwertüberschreitung für Phosphor festgestellt. "Betriebe mit einer problematischen Abwasserfracht, die die Grenzwerte nach der Entwässerungssatzung nicht einhalten können, müssen ihr Abwasser vorbehandeln," so Besser. "Sonst wird nicht nur die Umwelt, sondern auch der Gebührenzahler belastet".
Da Abwasservorbehandlungsanlagen in der Anschaffung und Unterhaltung kostenintensiv sind, werden manchmal unerlaubt belastete Abwässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Dies führt letztlich zu Problemen in den biologischen Reinigungsstufen der Kläranlagen, belastet die Klärschlämme und ungünstigstenfalls auch die Gewässer im Ablauf der Kläranlage.