Am 13. Juli 2015 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit dem Umbau der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Osterfeldstraße/Bielefelder Straße begonnen. Am 27. Okotber 2015 wurde sie freigeschaltet.
Durch die Installation von Vorampeln und Induktionsschleifen soll zukünftig das Linksabbiegen von der Osterfeldstraße in die Bielefelder Straße erleichtert werdern. Steht ein Kraftfahrer eine gewisse Zeit in der Osterfeldstraße auf der Indukltionsschleife, schaltet die Fußgängerampel auf Rot und ermöglicht so den Kraftfahrern auf die Bielefelder Straße zu fahren.
Eine ähnliche Anlagen gibt es bereits in Amshausen an der Kreuzung Upheider Weg/B 68. Gefordert wird sie außerdem für die Kreuzung Schuhkamp/B 68 in Amshausen. Hier steht eine Entscheidung des Straßenverkehrsamtes aber noch aus.
Bereits im Frühjahr 2014 hatte es Anträge und Unterschriftenaktionen von Anliegern der Osterfeldstraße mit der Forderung nach einer derartigen Ampelschaltung gegeben. Nach Verkehrszählungen und mehreren Ortsterminen wurden schließlich die Umbaumaßnahmen vom zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh in Abstimmung mit dem Träger der Straßenbaulast für die Landstraße, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, angeordnet. Beim Umbau wurde die Zufahrtsmöglichkeit zur Firma Gronemeyer & Banck für Schwertransporte berücksichtigt.
Es wurde die vorhandene Fußgängersignalanlage erneuert und aus Richtung Steinhagen vor der Kreuzung ein Vorsignal errichtet. In der Waldbadstraße und der Osterfeldstraße sind Detektoren, die nach Überschreiten einer festgesetzten Wartezeit Grün für den Fußgänger anfordert. Von der B68 hält dann die Fußgängersignalanlage und aus Richtung Steinhagen das neu errichtete Vorsignal die Kreuzung frei, sodass der Verkehr aus den Nebenrichtungen abgewickelt werden kann.
Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, dass einige Linksabbiegende in die Waldbadstraße wohl der Auffassung sind, dass das Vorsignal nur für die Fußgängeranlage gilt. Aber „Rot“ bedeutet nun mal „Rot“ und gilt auch für die Linksabbiegenden. Wer das Rotlicht überfährt, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch den Verlust seines Führerscheins.
Die Baukosten betrugen ca. 35.000 Euro und wurden vom Land getragen.