Kommunen klagen gegen Land

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden erneut den Verfassungsgerichtshof anrufen, da sie die Beteiligung des Landes an den Kosten für inklusiven Unterricht in den Schulen für unzureichend halten.

Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Schulgesetzes war es nach langen und intensiven Verhandlungen noch zu einer Einigung zwischen dem Landesgesetzgeber und den kommunalen Spitzenverbänden gekommen. Das Land hatte eine Kostenbeteiligung an den Inklusionskosten in Form von Pauschalen und eine Evaluation zugesagt, um zu klären, ob das Konnexitätsprinzip beachtet wird.

Trotz höherer Kosten für die Kommunen als Schulträger werden zusätzliche Leistungen des Landes verweigert. Daher werden die Kommunen jetzt den Klageweg beschreiten.

Die nordrhein-westfälischen Kommunen werden offene Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der schulischen Inklusion durch den Verfassungsgerichtshof NRW klären lassen. Dies machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer am 9. Juli 2015 nach einer Gremiensitzung des Verbandes in Düsseldorf deutlich.

"Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen Land und Kommunen über die Auslegung der im vergangenen Jahr zwischen beiden Seiten getroffenen Vereinbarung", erläuterte Ruthemeyer. Diese beträfen insbesondere die Kosten für Inklusionshelfer für Kinder mit Behinderungen an allgemeinen Schulen. "Hier haben wir auf die Zusage des Landes vertraut, die Inklusionspauschale aufzustocken, sofern die Personalkosten in diesem Bereich infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Zunahme der Inklusion steigen", so Ruthemeyer. Das Land vertrete jedoch die Auffassung, dass trotz der durch den ersten Evaluierungsbericht festgestellten Mehrkosten derzeit keine Anpassung der Inklusionspauschale erforderlich sei.

"Wenn man sich in der Sache nicht verständigen kann, dann muss der Dissens notfalls durch die staatliche Gerichtsbarkeit entschieden werden", sagte Ruthemeyer. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe sich die Entscheidung dennoch nicht leicht gemacht, sondern im Vorfeld ein Meinungsbild in seiner Mitgliedschaft eingeholt. An der Umfrage haben sich mehr als 180 Städte und Gemeinden beteiligt. "Mehr als 90 Prozent der Rückmeldungen haben die Beteiligung an einer Klage oder zumindest eine solidarische Mitfinanzierung angekündigt", legte Ruthemeyer dar. Dies sei eine klare Botschaft an den Verband.

Zugleich machte er deutlich, dass dieses juristische Verfahren keine Auswirkungen auf den Inklusionsprozess habe: "Die Städte und Gemeinden werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Kooperation mit dem Land weiterhin nach Kräften an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion arbeiten."

"Auch Steinhagen wird sich ggf. an einer Klage beteiligen", kündigte Bürgermeister Klaus Besser an. "Das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip wird durch die unzureichende Inklusionspauschale verletzt. So werden wieder einmal die Kommunen überdurchschnittlich für die Lösung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe herangezogen", so Besser.

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