Bund hilft Kommunen

Das Bundeskabinett hat am 18.03.2015 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2015, die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan bis 2019 beschlossen. Danach sind umfassende Hilfen für Kommunen vorgesehen.

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushalt 2015 wird die endgültige Verteilung eines viele Milliarden Euro umfassenden Investitionspakets sowie der geplante Förderfonds für finanzschwache Kommunen auf den Weg gebracht.

Nach den Eckwertebeschlüssen werden rund 20 Milliarden Euro von 2016 bis 2019 zusätzlich für Investitionen, Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und die Unterstützung kommunaler Investitionstätigkeit bereitgestellt. Von 2016 bis 2018 sollen sieben Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur, eine höhere Energieeffizienz, den Klima- und Hochwasserschutz und die Städtebauförderung fließen. 2017 sollen weitere 1,5 Milliarden Euro zur Entlastung der Kommunen bereitgestellt werden.

Der Entwurf des Nachtragshaushalt 2015 regelt die Verteilung des Zehn-Milliarden-Euro-Investitionspakets, das die Bundesregierung im November 2014 angekündigt hat. So schafft die Regierung 2015 unter anderem einen «Kommunalinvestitionsförderungsfonds» in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Aus dem Fonds werden die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 bei Investitionen unterstützt. Zusätzlich erhalten die Länder und Kommunen 2015 vom Bund 500 Millionen Euro zum Ausgleich der Mehrbelastungen durch die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen.

"Die Beschlüsse des Bundeskabinetts sind sehr zu begrüßen", so Bürgermeister Klaus Besser. Ob und wenn ja in welchem Umfang Steinhagen von den Entscheidungen in Berlin profitieren wird, steht derzeit aber noch nicht fest. "Zunächst bedarf es der Beratungen und Entscheidungen durch den Bundestag als Gesetzgeber und dann der entsprechenden Umsetzung auch auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen", so Besser.

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