Viele gesetzliche Neuregelungen

Zum 1. Januar 2015 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft. So gilt erstmals in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde. Die Bundesregierung schätzt, dass von der Neuregelung 3,7 Millionen erwerbstätige Menschen in Deutschland profitieren werden.

Auch der Pflegemindestlohn steigt zum 1. Janaur 2015 auf 9,40 € je Stunde in den westlichen und auf 8,65 € je Stunde in den östlichen Bundesländern an. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte ausgeweitet.

Die Regelsätze für Langzeitarbeitslose und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöhen sich um 2,12%. Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab Januar 399 € im Monat, acht Euro mehr als bisher. Ab 1. März 2015 tritt ein neues Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft, dass verschiedene Verbesserungen für Asylbewerber vorsieht.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Janaur 2015 um 0,2 % auf 18,7 %. Auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen versicherung sinkt von 85,05 € im Jahr 2014 auf 84,15 € mtl. im Jahr 2015. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung West steigen von 5.950 € in 2014 auf 6-050 € monatlich im Jahr 2015. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2015 54.900 € jährlich. Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen, wird 2015 bei 14,6 % festgeschrieben. Die Krankenkassen können allerdings einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Ab 2015 ist die neue elektronische Gesundheitskarte mit Foto Pflicht.

Zum 1. Januar tritt außerdem die erste Stufe der Pflegereform in Kraft, die verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige allerdings auch eine Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 % des Bruttolohns vorsieht.

Ab Janaur 2015 sind EU-Energielabel auch beim Online-Kauf Pflicht. Online-Shops müssen Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen. Dies gilt zunächst für Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. In den nächsten Jahren wird die Kennzeichnungspflicht auf weitere Gerätegruppen ausgeweitet.

Eine wesentliche Neuerung zum Klimaschutz tritt ebenfalls in Kraft. Ab dem 1. Januar 2015 dürfen Heizgeräte, die vor dem 01.01.1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden. Das gilt für Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom nutzen, um Wärme zu erzeugen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Eine weitere Ausnahme gilt für Heizkessel in Häusern, in denen der Eigentümer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat.

Auch für Kraftfahrer gibt es Neuregelungen. So kann man auch im Falle eines Umzuges sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Für Verbandskästen gilt eine geänderte DIN-Norm. Bisherige Verbandskästen können aber bis zum Ablaufdatum weiterhin genutzt werden.

Der Bund entlastet die Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte um eine Milliarde Euro und übernimmt die Kosten des BAföG vollständig. Bisher trugen die Länder 35 % der BAföG-Kosten. Die Länder werden dadurch jährlich um 1,17 Mrd. € entlastet. Durch eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 91b) kann der Bund zudem künftig Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell födern. Auch dies entlastet die Bundesländer und ermöglicht eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ab 2015.

Ab 01.01.2015 führt auch Litauen als 19. Mitglied der Europäischen Währungsunion den Euro ein.

 

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