Steinhagen erhebt Verfassungsbeschwerden

Zusammen mit 71 anderen Städten und Gemeinden hat die Gemeinde Steinhagen jetzt Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster als auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben.

Durch das vom Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2014 eingeführte Stärkungspaktgesetz werden finanzstarke Kommunen wie Steinhagen mit einer Sonderumlage zusätzlich belastet. "2015 rechnen wir mit einer Abundanzumlage in Höhe von 930.000 €. Das Geld fehlt uns natürlich zum Erhalt unserer Infrastruktureinrichtungen", so Bürgermeister Klaus Besser. Die Mittel werden vom Land eingezogen, umverteilt und kommen besonders finanzschwachen Kommunen zugute.

"Das Stärkungspaktgesetz macht alle Kommunen gleich arm, ohne das Grundproblem der Unterfinanzierung der Kommunen bei ständig wachsenden Aufgaben zu lösen", so Besser.

Die beschwerdeführenden Städte und Gemeinden haben im Vorfeld der Verfassungsbeschwerden umfangreiche Gutachten erstellen lassen und werden fachanwaltlich vertreten. Wann über die Verfassungsbeschwerden verhandelt wird steht derzeit noch nicht fest.

Der Rat der Gemeinde Steinhagen hatte am 11. Dezember 2013 einstimmig beschlossen, gegen das Gesetz gerichtlich vorzugehen und einen Fachanwalt beauftragt, die Verfassungsbeschwerden vorzubereiten.

Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, ihr würden unter Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Finanzhoheit insgesamt 775,523 Mio. Euro entzogen, die ihnen durch Bundesrecht zugewiesen seien. Hierzu fehlten dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz und die materiell-rechtliche Befugnis. Ferner verstoße die konkrete gesetzliche Ausgestaltung gegen das Nivellierungs- bzw. Übernivellierungsverbot, das Übermaßverbot und das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung.

Zur Untermauerung der Vorwürfe haben die Beschwerdeführerinnen den Gerichten zwei begleitende Gutachten vorgelegt: zum einen ein verfassungsjuristisches Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof zu dem Thema "Der verfassungsrechtliche Konzeptionsfehler der Solidaritätsumlage nach dem Stärkungspaktgesetz NRW", zum anderen ein finanzwissenschaftliches Gutachten von Professor Dr. Gisela Färber zum Thema "Kritische Analyse der Solidaritätsumlage im nordrhein-westfälischen Stärkungspaktgesetz".

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