Mit der Änderung der Vergnügungssteuersatzung werden sich der Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Gemeinde Steinhagen in ihren nächsten Sitzungen befassen.
Nach dem Vorschlag von Bürgermeister Klaus Besser soll ab 1. Januar 2015 der Steuermaßstab auf den Spieleinsatz bezogen werden, der Steuersatz mit 3 % festgeschrieben und vom Steueranmeldeverfahren auf die Abgabe von Steuererklärungen und den Erlass von Steuerbescheiden umgestellt werden.
"Die neue Regelung ist rechtssicherer als die noch geltende Satzung. Wir berücksichtigen damit die neueste Rechtsprechung zum Steuerrecht", so Bürgermeister Klaus Besser. Das Steueraufkommen in Höhe von rd. 300.000 € jährlich wird sich durch die Neuregelung nach den Berechnungen der Verwaltung kaum verändern. Das neue Verfahren erhöht die Rechtssicherheit und stellt keinen nennenswerten Mehraufwand für die Verwaltung dar.
Die bisherige Regelung ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und sieht einen Steuersatz von 15 v. H. je Gerät auf die sogenannte Nettokasse vor, also um die elektronisch gezählte Kasse ohne Umsatzsteuer. Betroffen von der Vergnügungssteuer sind vor allem Gaststätten mit Geldspielgeräten und Spielhallen. Neben Glücksspiel an Apparaten sind in Steinhagen unter anderem auch kommerzielle Tanzveranstaltungen vergnügungssteuerpflichtig.