Am 5. Dezember 2014 verhandelte das Verwaltungsgericht Minden über die Klagen der Städte Borgholzhausen und Werther, der Gemeinde Steinhagen und des Kreises Gütersloh gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule in der Nachbarstadt Halle/Westf. durch die Bezirksregierung Detmold. Die Stadt Halle wurde vom Gericht beigeladen. Die Klagen wurden abgewiesen.
Die Gründung einer neuen Gesamtschule durch die Stadt Halle/Westf. war von Anfang an strittig. Die Bezirksregierung Detmold hatte im Dezember 2013 trotzdem die Genehmigung für eine vierzügige Gesamtschule mit Oberstufe erteilt. Dagegen hatten vier benachbarte Schulträger Anfechtungsklage erhoben, weil sie das im Schulgesetz verankerte Rücksichtnahmegebot für bestehende Schulen für verletzt hielten.
Bürgermeister Klaus Besser hatte den im Dezember 2013 zugestellten Bescheid von einer auf Schulrecht spezialisierten Fachanwaltssozietät prüfen lassen. Am 15. Januar 2014 hatte der Steinhagener Rat mit 18 zu 14 Stimmen entschieden, fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht in Minden zu erheben.
Trotz des Widerstandes der benachbarten Schulträger (Kreis Gütersloh, Städte Borgholzhausen und Werther, Gemeinde Steinhagen und Progymnasium Werther) hatte der Rat in Halle am 6. November 2013 mehrheitlich die Gründung beschlossen. Am 22. November 2013 hatte die Bezirksregierung Detmold als zuständige Genehmigungsbehörde drei der betroffenen Schulträger zu einem Moderationsverfahren nach dem Schulgesetz eingeladen. Eine Einigung oder eine Kompromisslösung gab es nicht. Halle beharrte auf Gründung einer vierzügigen Gesamtschule mit Oberstufe. Nicht eingeladen wurden die Städte Borgholzhausen und Werther sowie das private Progymnasium Werther. Die Städte Borgholzhausen und Werther hatten daher am 20. November 2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht in Minden gegen die Bezirksregierung auf Zulassung zum Moderationsverfahren erhoben. Auch über diese Klagen wurde jetzt verhandelt.
Die Bezirksregierung Detmold hatte dem von der Stadt Halle gestellten Antrag auf Genehmigung einer vierzügigen Gesamtschule mit Sekundarstufe II (Oberstufe) im Dezember 2013 entsprochen. "Ich habe den Antrag nicht für genehmigungsfähig gehalten, da Halle in den nächsten fünf Jahren mit einer 60-prozentigen Übergangsquote von den Grundschulen zur Gesamtschule rechnet, was unrealisitisch ist. Die Bezirksregierung geht von 59 % aus. Selbst unter dieser Prämisse wird im fünfjährigen Planungszeitraum nicht die notwendige Zahl von 100 Grundschülern je Jahrgang nachgewiesen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Um einen geordneten Schulbetrieb in Halle zu ermöglichen, müssen daher auch Kinder aus den Nachbarkommunen angemeldet werden. Dies schwächt und gefährdet die Schulstruktur im nördlichen Kreis Gütersloh und verstößt gegen das im Schulgesetz des Landes verankerte Rücksichtnahmegebot auf Nachbarkommunen". Das Verwaltungsgericht Minden hat gleichwohl die wohlwollenden Prognosen zur Bevölkerungs- und Schulentwicklung einschließlich der angenommenen Übergangsquoten von 59% der Haller Grundschüler zur Gesamtschule Halle nicht beanstandet. Die Planungen der Stadt Halle seien nicht rücksichtslos, so das Gericht. Der Schutz der benachbarten Schulträger sei durch die Beschränkung auf vier Züge und Widerrufsvorbehalte in der Genehmigung gewährleistet.
Hätte die Bezirksregierung den Antrag der Stadt Halle abgelehnt, hätte diese ihrerseits Klage erheben können.
Die Stadt Halle geht in ihrer Schulentwicklungsplanung davon aus, dass insbesondere Schülerinnen und Schüler der Steinhagener Realschule zur Gesamtschule wechseln werden und nimmt Leerstände in den Steinhagener Schulgebäuden in Kauf. "Allein 2014 haben wir über 1.100.000 € für den laufenden Betrieb unserer Realschule (ohne Mensa) und bauliche Maßnahmen aufgewandt. Es ist nicht hinzunehmen, dass hier Steuergelder für gute und funktionierende Schulen aufgewendet werden und trotz zurückgehender Schülerzahlen finanzstarke Nachbarschulträger neue Schulen errichten", so Besser. Sollte die Gesamtschule mit Oberstufe zustande kommen, würde die Stadt Halle über drei Oberstufen (Gymnasium, Berufskolleg, Gesamtschule) verfügen.
Die Schüler- und Geburtenzahlen in Halle liegen deutlich unter denen in Steinhagen und teilweise auch unter denen von Versmold. Diese Zahlen lassen bei realistischer Einschätzung des Wahlverhaltens der Eltern nur die Gründung von Sekundarschulen (Gesamtschulen ohne Oberstufe) anstelle von Haupt- und Realschulen zu. Anders als in Versmold war in Steinhagen der Versuch einer Sekundarschulgründung Anfang 2013 an zu geringen Anmeldezahlen gescheitert.
In Rheda-Wiedenbrück kam es am 24. November 2013 zu einem Bürgerentscheid über den Erhalt einer Realschule, die zugunsten einer Gesamtschulgründung aufgegeben werden sollte. Im Ergebnis haben sich zu wenig Abstimmungsberechtigte für den Erhalt der Realschule ausgesprochen. Nur rd. 18 Prozent der Abstimmungsberechtigten hatten sich an der Abstimmung beteiligt.
Steinhagen war von der Bezirksregierung gebeten worden, bis zum 29. November 2013 die in den letzten Jahren erfolgten Investitionen für das Gymnasium, Schulzentrum und Mensa mitzuteilen. "Da wir geprüfte Jahresabschlüsse haben, war das kein Problem", so Bürgermeister Klaus Besser. Auch die Investionen in bestehende Schulen sollten bei der Entscheidungsfindung der Bezirksregierung eine Rolle spielen, finden sich aber in der Begründung zum Genehmigungsbescheid nicht wieder.
In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Minden die von der Bezirksregierung Detmold Ende Januar 2014 angeordnete sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides im März 2014 bestätigt und die aufschiebende Wirkung der eingereichten Klagen nicht wiederhergestellt. Somit war es der Stadt Halle möglich, ab Schuljahr 2014/2015 die Gesamtschule mit vier Eingangsklassen zu gründen. Hauptschule und Realschule in Halle laufen auflösend aus, haben 2014 also keine Eingangsklassen gebildet.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. "Auf jeden Fall ist die Gerichtsentscheidung und die Begründung des Gerichts ein wichtiger Maßstab für die künftige Schulentwicklungsplanung im nördlichen Kreisgebiet", so Bürgermeister Klaus Besser.