Elektromobilität soll gefördert werden

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt.

"Das ist sehr zu begrüßen", so Bürgermeister Klaus Besser, "da mit Elektrofahrzeugen viele heute für uns alltägliche Probleme wie Lärm- oder Feinstaubbelastungen lösbar werden".

Mit dem Elektromobiltätsgesetz sollen unter anderem Bevorrechtigungen elektrisch betriebener Fahrzeuge am Straßenverkehr eingeführt werden, um so die Verringerung der klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.

Bevorrechtigungen sollen insbesondere für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten Straßenteilen (z.B. Busspuren) und durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränlungen oder Durchfahrtsverboten sowie im Hinblick auf das Erheben von Parkgebühren möglich sein.

Die kommunalen Spitzenverbände haben das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt, fordern jedoch einfache Regelungen für eine durch die Kommunen vorzunehmende Überwachung, z. B. durch eine E-Plakette anstatt durch Einführung neuer Kennzeichen. Plaketten könnten zudem auch von ausländischen Fahrzeugen, z. B. aus den Niederlanden, genutzt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf im Bundestag und seinen Ausschüssen beraten wird.

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