Strenge Mietobergrenzen geplant

Der Kreis Gütersloh plant nach der Kommunalwahl strenge Mietobergrenzen für Empfänger von SGB II und SGB XII Leistungen einzuführen.

Wie Bürgermeister Klaus Besser unter Hinweis auf die Sitzung des Kreissozialausschusses am 8. April 2014 und die dort vorgestellten Ergebnisse eines vom Kreis Gütersloh in Auftrag gegebenen Gutachtens am 12. Mai 2014 im Sozialausschuss der Gemeinde bekannt gab, bedeutet dies für Steinhagen, dass selbst sogenannte Sozialwohnungen demnächst nicht mehr von Empfängern von Sozialleistungen angemietet werden können. Der Bürgermeister hat sich daher bereits an den Landrat gewandt.

"Für Ein-Personen-Haushalte würden nur noch knapp über 4 € je Quadratmeter (ohne Nebenkosten) vom Kreis in Steinhagen akzeptiert. Solche Wohnungen gibt es auf unserem Wohnungsmarkt gar nicht", so Bürgermeister Klaus Besser.

Der Punkt stand auch auf der Tagesordnung der Bürgermeisterkonferenz am 21. Mai 2014 im Gütersloher Kreishaus. "Ich habe dort noch einmal kritisch Position bezogen und mich dafür eingesetzt, dass die geplanten Richtlinien so nicht unmittelbar nach der Kommunalwahl in Kraft gesetzt werden", so Besser. Zusammen mit anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde die Forderung erhoben, zumindest Sozialwohnungen als angemessen anzusehen.

Empfänger von Transferleistungen wären bei Inkrafttreten der Regelungen gezwungen, aus Steinhagen wegzuziehen oder dürften gar nicht zuziehen. "In Werther sind die akzeptierten Mietobergrenzen mit über 6 € für Ein-Personen-Haushalte deutlich höher. Würden dann Steinhagener nach Werther ziehen, wäre das zwar rechtlich in Ordnung, würde für den Kreis aber erheblich teurer", befürchtet Besser auch einen Anstieg der Sozialleistungen durch Umzugskosten und höhere Mietkosten.

"Ich bezweifle, dass die Aussagen des Gutachters für Steinhagen und andere Kommunen richtig sind. Außerdem habe ich große rechtliche Bedenken, ob die Sozialgerichte eine solche Regelung akzeptieren", so Besser, "wenn es überhaupt keine Wohnungen bis zu den rechnerisch ermittelten Mietobergrenzen gibt".

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.