Das Land Nordrhein-Westfalen und die drei kommunalen Spitzenverbände haben sich über den Finanzausgleich zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Inklusion an Schulen) geeinigt. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft.
„Dies ist eine gute Entscheidung für die Städte, Gemeinden und Kreise“, so Frank Baranowski, Landesvorsitzender SPD-Kommunalen in NRW und Oberbrügermeister von Gelsenkirchen. „Dank der Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag haben wir eine tragfähige Lösung für alle Kommunen, die Inklusion in der Schule ohne Belastung durch eine Klage umzusetzen können.“ Baranowski bedankte sich namentlich bei dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer am Ende des Verhandlungsmarathons. Das Ergebnis sei ein gutes Beispiel dafür, dass Land und Kommunen sich einigen können, ohne fortwährend mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu drohen.
Mit der Einigung erkennt das Land die Zahlungsverpflichtung (sogenannte Konnexität) in Höhe von zunächst 25 Millionen Euro für die Investitionskosten in den Schulen an und unterstützt die Kommunen zusätzlich mit einer Pauschale von jährlich 10 Millionen Euro. Zudem wird überprüft, ob durch die inklusive Beschulung im Vergleich zur Beschulung an Förderschulen ein erhöhter Bedarf an Integrationshelfern entsteht. Hier will das Land gegebenenfalls zusätzliche Mittel bereitstellen.
Die jetzt durch das Land bereit gestellten Mittel in Höhe von rund 175 Millionen Euro überschreiten sogar deutlich die Summen, die ein von Land und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten beziffert hatte.
Insbesondere seitens des Städte- und Gemeindebundes erwog man bis zuletzt, eine Klage zu erheben. Diese hätte aber erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten mit sich gebracht, zudem hätte die Höhe der Ausgleichszahlungen erst in einigen Jahren festgestanden.
„Die Kommunen, die sich wie Steinhagen um das Thema kümmern, können zeitnah mit der finanziellen Unterstützung rechnen. Der Schwebezustand, den ein Rechtsstreit bedeutet hätte, ist damit abgewendet worden,“ begrüßt auch Bürgermeister Klaus Besser die jetzt erzielte Einigung.
Zuletzt hatte am 7. April der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur unter dem Vorsitz von Sabine Godejohann (SPD) über den Stand der inklusiven Beschulung an Steinhagens Grundschulen und weiterführenden Schulen beraten. Eine umfassende Vorlage dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de .
Am 10. April 2014 hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes in einer Sondersitzung den gefundenen Kompromiss begrüßt und empfiehlt den Mitgliedskommunen keine Verfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zu erheben.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hält das jüngste Angebot des Landes vom 04. April 2014 über die Kostenverteilung bei der schulischen Inklusion für akzeptabel. Dies wurde bei der Sitzung des Verbands-Präsidiums in Düsseldorf deutlich. "Nach langen Verhandlungen haben wir einen Kompromiss gefunden, auf dessen Grundlage die schulische Inklusion jetzt voran gebracht werden kann", erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer (SPD).
Das Präsidium stimmte geschlossen für den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land über den Ausgleich der Kosten, die mit der schulischen Inklusion verbunden sind. Ebenso empfiehlt das Präsidium den StGB NRW-Mitgliedskommunen, von Klagen gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz abzusehen. Eine erneute Entscheidung über mögliche Klagen ist auch noch nach der ersten Überprüfung der Kostenentwicklung bei der Inklusion zum 01.06.2015 möglich.
In diesem aus kommunaler Sicht entscheidenden Punkt hatte sich die Landesregierung zuletzt noch einmal auf die Kommunen zubewegt. Die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion soll in den ersten drei Jahren jährlich und danach in größeren Abständen regelmäßig überprüft werden. Korrekturen beim Landeszuschuss sollen im Haushaltsjahr unmittelbar nach der Revision vorgenommen werden. "Das Risiko einer unkontrollierten Kostensteigerung für die Kommunen ist zwar nicht vollständig beseitigt, aber doch deutlich minimiert worden", machte Schäfer deutlich.
"Die nun gefundene Einigung nutzt nicht nur den Schulträgern, sondern vor allem den Eltern, ihren Kindern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen", betonte Schäfer. Nachdem für die Finanzierung der schulischen Inklusion eine tragfähige Lösung gefunden worden sei, stehe der Weg offen für den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts. Dieses positive Ergebnis einer langen Verhandlungsperiode sei nicht zuletzt der klaren Linie und der Standhaftigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie ihres Spitzenverbandes zu verdanken. "Keiner wollte einen Streit vor dem Verfassungsgerichtshof", so Schäfer. Aber es sei richtig gewesen, die Möglichkeit einer Verfassungsklage als letzte Konsequenz im Falle einer Nicht-Einigung offen anzusprechen.