Am 7. April um 18 Uhr endete die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014. Am 10. April 2014 entschied der Wahlausschuss über die Zulassung.
Bei der Steinhagener Wahlleiterin wurden fristgerecht Vorschläge von fünf Parteien und Wählervereinigungen für die Wahl zum Rat und zwei Vorschläge für die Bürgermeisterwahl eingereicht. Der Wahlausschuss stimmte der Zulassung der Wahlvorschläge am 10. April zu.
Wahlvorschläge für die Wahlen in den 17 Wahlbezirken und für die Reserveliste haben SPD, CDU, Grüne, FDP und BASTU eingereicht. Die UWG, die bisher noch dem Rat angehört, wird bei der Kommunalwahl 2014 nicht antreten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer, die am Wahltag 16 Jahre und älter sind und seit 17 Tagen in Steinhagen mit Hauptwohnsitz wohnen. Das Wahlamt wird bis Ende April entsprechende Wahlbenachrichigungen versenden. Danach ist dann auch die Briefwahl möglich.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. In den neuen Rat gewählt sind die 17 Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem Wahlbezirk die meisten Stimmen erhalten. Die übrigen 17 Sitze werden im Rahmen des Verhältnisausgleichs nach den auf die jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen entfallenden Stimmen verteilt.
Für die Wahl zum Bürgermeister steht neben Bürgermeister Klaus Besser nur ein weiterer Bewerber zur Wahl. Somit fällt die Entscheidung am 25. Mai und es wird in Steinhagen keine Stichwahl geben. Die neue Wahlperiode des Rates und des Bürgermeisters beträgt über 6 Jahre und endet erst im Oktober 2020.
Insgesamt wird es am 25. Mai 5 Stimmzettel geben. Gewählt werden das Europäische Parlament, Kreistag und Landrätin, Rat und Bürgermeister. Die Wahllokale, die in Steinhagen alle barrierefrei zu erreichen sind, haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Der neu gewählte Rat wird am Mittwoch, 18. Juni 2014, um 18.30 Uhr zu seiner konstituierenden öffentlichen Sitzung im Ratssaal zusammentreten.