Eilanträge zur Gesamtschule Halle entschieden

Das Verwaltungsgericht Minden hat am 7. März die Eilanträge des Kreises Gütersloh und der drei Nachbarkommunen Werther, Borgholzhausen und Steinhagen gegen die Gründung einer neuen Gesamtschule in Halle zurückgewiesen.

Das Gericht lässt offen, ob im Hauptsacheverfahren eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes, das von den benachbarten Schulträgern gerügt wurde, festgestellt werden kann oder nicht. Jedenfalls überwiegen nach Auffassung der entscheidenden Kammer die Gründe für eine Fortsetzung des Errichtungsverfahrens, so dass den Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der eingereichten vier Klagen nicht entsprochen wurde.

"Wir werden die Zustellung der Entscheidung abwarten und dann mit unserem Rechtsbeistand prüfen, ob wir gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen", so Bürgermeister Klaus Besser. 

Der Kreis Gütersloh und die Kommunen Werther, Borgholzhausen und Steinhagen sahen in der mit Rechtsfehlern behafteten Schulentwicklungsplanung von Halle eine Verletzung des im Schulgesetz verankerten Rücksichtnahmegebotes. Bereits mittelfristig habe Halle zu wenig Schülerinnen und Schüler für eine Gesamtschule mit eigenständiger Oberstufe. "Die Schulentwicklungsplanung im nördlichen Kreisgebiet muss unter dem Gesichtspunkt der zurückgehenden Schülerzahlen aufeinander abgestimmt werden. Dies hat Halle bisher nicht getan", so Besser. 

 

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