Inklusion Thema in den Kommunen

Am 1. August 2014 tritt das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Im April wird sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur unter dem Vorsitz von Sabine Godejohann (SPD) in öffentlicher Sitzung mit den Auswirkungen auf Steinhagen befassen.

In Steinhagen wird in der Grundschule Laukshof Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf erteilt. An den weiterführenden Schulen wird bisher Einzelintegration betrieben. Mit Schuljahresbeginn 2014/2015 und damit mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird die Realschule die inklusive Beschulung aufnehmen.

Der Städte- und Gemeindebund hat am 12. Februar noch einmal die Position der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht und eine stärkere Beteiligung des Landes an den Kosten gefordert. "Aus meiner Sicht ist Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen staatlichen Ebenen finanziert werden muss. Selbstverständlich sind die Kommunen wie bisher über die Förderschulen auch als Schulträger ebenso gefordert wie das Land mit ausreichendem sonderpädagogischen Personal und Finanzhilfen für notwendige Umbauten und Ausstattung der Schulen", so Bürgermeister Klaus Besser.

Nachfolgend die Pressemitteilung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes vom 12. Februar 2014: Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-
Westfalen bei einer Sondersitzung in Düsseldorf folgenden Beschluss gefasst:
1. Das Präsidium bestätigt die Positionierung der Geschäftsstellen der
kommunalen Spitzenverbände in den Verhandlungen mit dem Land
über einen Ausgleich der mit der schulischen Inklusion verbundenen
Kosten. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Konnexität für
sämtliche Investitions- und Sachkosten.
2. In Bezug auf die personellen Mehrkosten fordern die kommunalen
Spitzenverbände auch die Einbeziehung der Kosten für
Integrationshelfer/Inklusionshelfer. Maßgebend ist der Kostenumfang,
der durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz adäquat kausal
verursacht wird. Zu dessen dauerhafter Finanzierung muss sich das
Land verpflichten. Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige Revision.
Das von der Landesregierung vorgeschlagene Monitoring ohne jegliche
Finanzierungsverpflichtung würde das diesbezügliche Kostenrisiko
vollständig auf die Kommunen übertragen.
3. Sollte sich das Land hierzu nicht bis zur Sitzung des Gesamtvorstandes
der kommunalen Spitzenverbände am 17.2.2014 bereit finden,
empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW seinen
Mitgliedsstädten und -gemeinden, die Konnexitätsrelevanz des
Inklusionsprozesses vom Verfassungsgerichtshof in Münster klären zu
lassen.
"Wir erkennen an, dass die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen im
Landtag den berechtigten Anliegen der Städte und Gemeinden ein Stück weit
entgegengekommen sind", erklärte der Präsident des Städte- und
Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer. "Jetzt
kommt es darauf an, dass auch für die zusätzlichen Personalkosten bei
Inklusion - insbesondere der Inklusionshelfer/innen - eine dauerhafte und
auskömmliche Finanzierung durch das Land stattfindet ". Entscheidend sei,
was die Landesregierung bis zum kommenden Montag, 17.02.2014, anbiete.

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