Bei dem dreitägigen Anmeldeverfahren sind 107 Kinder aus Halle bei der geplanten neuen Gesamtschule in Halle angemeldet worden. Da somit mehr als 100 Kinder aus Halle angemeldet wurden, gehen die durch den Kreis Gütersloh und die Nachbarkommunen Borgholzhausen, Werther und Steinhagen angestrengten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden weiter.
"Wären unter 100 Kinder angemeldet worden, hätte die Bezirksregierung die erteilte Genehmigung mit hoher Wahrscheinlichkeit widerrufen und den anhängigen Klagen damit die Grundlage entzogen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Die Anmeldezahlen bestätigen die von den klagenden benachbarten Schulträgern immer wieder vorgebrachte Argumentation, dass die von der Stadt Halle mit 60% und von der genehmigenden Bezirksregierung mit 59 % angenommenen Übergangsquoten im Planungszeitraum bis 2019 als deutlich zu hoch angesetzt wurden." Damit wird die Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle abermals in Frage gestellt.
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist mindestens ein fünfjähriger Planungszeitraum zu berücksichtigen. Es reicht somit nicht aus, nur im ersten Anmeldejahr die Mindestschülerzahl zu erreichen. Vorsorglich hatte die Bezirksregierung die Genehmigung daher mit Widerrufsvorbehalt erteilt, da offenbar Zweifel am Bestand der prognostizierten Zahlen bestanden. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Anmeldezahlen für die bestehende Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule tatsächlich wie befürchtet deutlich zurückgegangen sind. Das stärkt die Argumentation des Kreises Gütersloh und der Städte Borgholzhausen und Werther vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren aufgrund des Geburtenrückgangs sinkenden Schülerzahlen weiter.
Aus Steinhagen wurden 9 Kinder und aus Versmold ein Kind in Halle angemeldet. Nach dem beklagten und somit noch nicht rechtskräftigen Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung dürfen maximal vier Klassen eingerichtet werden. Da auch Kinder mit Förderbedarf inklusiv beschult werden, sind die Klassengrößen begrenzt. Somit können nicht alle angemeldeten Kinder angenommen werden. Letztlich wird es aber vom Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren abhängen, ob die Schule überhaupt errichtet werden darf.
Wegen der bei Gesamtschulen vorgegeben Drittelung von Kindern mit Hauptschul-, Realschul- und gymnasialer Empfehlung mussten 18 Kinder mit Realschulempfehlung abgelehnt werden. Die Drittelung ist bei Gesamtschulen notwendig, da etwa die Hälfte der Kinder über die Oberstufe zur allgemeinen Hochschulreife geführt werden soll. Hätte Halle eine Sekundarschule errichtet oder einer vom Kreis angebotenen Dependance der Peter-August-Böckstiegel Gesamtschule zugestimmt, wäre dieses Problem nicht aufgetreten. Durch eine Kooperation im Bereich der Oberstufen hätten Eltern auch dann die Option eines Abiturs nach 9 Schuljahren gehabt. "Das Problem war mit der Entscheidung für eine höchstens vierzügige Gesamtschule mit gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf vorhersehbar", so Klaus Besser.
Wann mit einer ersten gerichtlichen Entscheidung zu rechnen ist steht noch nicht fest. Neben den vier Klagen gegen die Errichtungsgenehmigung und zwei Klagen wegen der fehlenden Beteiligung von Werther und Borgholzhausen im Moderationsverfahren sind vier Anträge gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung und somit auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen beim Verwaltungsgericht Minden anhängig. Derzeit werden die Akten der Stadt Halle und der Bezirksregierung Detmold eingesehen und die Anträge begründenden Schriftsätze vorbereitet bzw. von der Bezirksregierung und der Stadt Halle als am Verfahren Beteiligte erwidert. "Danach wird das Gericht sorgsam prüfen. Ich gehe davon aus, dass in erster Instanz im Februar oder März eine Entscheidung ergehen wird. Die Beteiligten können dann weitere Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen".
Außerdem ist es denkbar, dass jetzt auch Eltern die Stadt Halle wegen der Ablehnung ihres Kindes an der Gesamtschule verklagen.