Neue Energieeinsparverordnung ab Mai

Ab 1. Mai 2014 wird eine neue strengere Energieeinsparverordnung für den Hausbau in Kraft treten. "In der neuen Klimaschutzsiedlung werden die neuen Voraussetzungen ohnehin schon erfüllt, so dass hier für die Bauherren keine Neuplanungen notwendig sind", so Bürgermeister Klaus Besser.

Die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV)  tritt zum 01.05.2014 in Kraft, nachdem sie am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden ist. 

Vor allem  für Neubauten setzt die neue EnEV höhere energetische Standards fest. Aber auch Besitzer älterer Gebäude müssen einige neue Regelungen beachten.

Ab 01.01.2016 müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere energetische Anforderungen erfüllen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 öffentlich bekanntgegeben werden.

Neu für Bestandsgebäude ist eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden. Sie müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden sie nach dem 01.01.1985 eingebaut, müssen sie nach 30 Jahren ersetzt werden. Bisher galt diese Regel für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden.  Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Diese Forderung gilt auch dann als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Durch den Verweis auf den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 wird geklärt, wann eine ungedämmte oberste Geschossdecke vorliegt.

Die Energieeinsparverordnung nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 errichtet oder erneuert worden sind.  Die Forderung zur Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicheröfen) entfällt.

Der Energieausweis für Gebäude bekommt mehr Gewicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Bisher war dies nur auf Verlangen erforderlich. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der durchschnittliche Endenergiebedarf des Gebäudes.

Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet werden. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala hier von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf). Diese Zuordnung gilt aber nur für neu ausgestellte Ausweise: Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre zehnjährige Gültigkeit.

"Die neuen strengen gesetzlichen Regelungen zeigen, dass wir mit der Klimaschutzsiedlung, die wir 2012 und 2013 geplant und erschlossen haben, auf dem richtigen Weg sind. Hier hat der Rat einvernehmlich zukunftsweisende Entscheidungen getroffen", so Bürgermeister Klaus Besser. Die Erschließungsarbeiten für die Neubausiedlung sollen im Februar weitestgehend abgeschlossen sein, so dass im Frühjahr hier die ersten neuen Häuser entstehen werden. Derzeit läuft die Vermarktung der Grundstücke und die Planung zahlreicher Bauvorhaben.

 

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