Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 17. Dezember die Änderung des Kinderbildungsgesetzes, dass insbesondere die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten regelt, beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Das neue Kinderbildungsgesetz soll zum 1.8.2014 in Kraft treten.
Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Bildungschancen und -gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu ermöglichen. Hierfür werden landesweit Sondermittel in Höhe von 45 Mio. € bereitgestellt, über deren Vergabe die örtlichen Jugendämter entscheiden.
Weitere 55 Mio. € sollen unmittelbar den Tageseinrichtungen zufließen, um mehr Personal einsetzen zu können. Die Grundstruktur der Finanzierung der Kindertagesstätten über Landesmittel, Kommunale Mittel und Elternbeiträge soll sich allerdings nicht verändern.
Weitere Änderungen betreffen das unterjährige Aufnahmeverfahren in Kindertagesstätten, die Öffnungs- und Schließzeiten, Geschwisterregelungen und die Sprachstandserhebung Delfin IV, die abgeschafft werden soll. Ein interkommunaler Finanzausgleich bei Aufnahme gemeindefremder Kinder soll neu eingeführt werden.
"Man wird das Gesetzgebungsverfahren 2014 aufmerksam beobachten müssen", so Bürgermeister Klaus Besser. Für die Kommunen werden die Kommunalen Spitzenverbände am Verfahren beteiligt.