SPD-Fraktion beantragt Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz in Nordrhein-Westfalen beantragt.

Der Gesetzentwurf wird am 14. November 2018 von der SPD in den Landtag eingebracht. Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der SPD damit dem Beispiel anderer Bundesländer, zuletzt Bayern, folgen und Anliegerbeiträge für die Erneuerung von Gemeindestraßen abschaffen. Bisher sind in Nordrhein-Westfalen die Kommunen nach dem Kommunalabgabengesetz und der Gemeindeordnung verpflichtet, derartige Beiträge zu erheben.

"Zwar stehen in Steinhagen derzeit keine beitragspflichtigen Sanierungsmaßnahmen an, trotzdem begrüße ich den Vorstoß der SPD-Landtagsfraktion, da es für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich ist, warum sie neben dem Beitrag für die erstmalige Erstellung einer Anliegerstraße nach einigen Jahren bei deren grundhafter Erneuerung erneut zur Kasse gebeten werden", so Bürgermeister Klaus Besser.

In Steinhagen wurde als letzte Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz die Mühlenstraße abgerechnet. Nicht betroffen von der Gesetzesinitiative sind die Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 Prozent der Herstellungskosten beim erstmaligen Ausbau einer gewidmeten Straße. "Diese Erschließungsbeiträge müssen nach dem Baugesetzbuch bundesweit erhoben werden. Das ist auch nicht in der Diskussion, da Anlieger durch die Erschließung ihrer Grundstücke auch Vorteile haben. Dies ist z. B. eine Voraussetzung, um überhaupt eine Baugenehmigung zu erhalten", so Bürgermeister Klaus Besser.

Derartige Maßnahmen sind zum Beispiel der derzeit laufende Endausbau der Liebigstraße, der 2019 vorgesehen Endausbau des Jückemühlenweges oder die endgültige Herstellung der Amshausener Straße im Bereich der Neubaugebiete. Hierfür sind im Entwurf des Gemeindehaushalts allein für das Jahr 2019 Erträge aus Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch in Höhe von 648.000 € eingeplant. Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz sind nicht veranschlagt, da keine grundhaften Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder in absehbarer Zukunft anstehen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mehrheit von CDU und FDP im Landtag zu der Gesetzesinitiative der SPD verhält. Die fehlenden Einnahmen für die Kommunen können entweder durch Landesmittel und damit Steuern, wie in Bayern, oder durch regelmäßige Beiträge, wie in Hessen, ausgeglichen werden. 

 

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